Anfrage von Frau R. aus Böhlen vom 6.März 2009
Sehr geehrte Frau Bellmann,
Ich habe zufällig Ihre Forderung vom 05.09.2007 (Krankenversicherung U 25 bei abgeschlossener Berufsausbildung) gelesen. Mich würde interessieren, ob dieses große Problem endlich gelöst wurde, weil es mich als alleinerziehende vollberufstätige Mutter selbst betroffen hatte und noch 2 x treffen könnte.
Es gibt weitere Probleme bei erwachsenen Jugendlichen mit abgeschlossener Berufsausbildung.
Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung sind nicht kindergeldberechtigt, daraus folgt das Eltern/Elternteil für diese Jugendlichen keinen Kindergeldzuschlag beantragen können,um nicht in Hartz 4 zu fallen.
Jugendliche mit abgeschlossener Ausbildung sind nach BGB nicht unterhaltsberechtigt, daraus folgt das bei Alleinerziehenden nur der Elternteil im Haushalt in die Pflicht genommen wird, weil der andere Elternteil durchs BGB unantastbar ist. Der Elternteil der so “blöd” ist dem Jugendlichen Wohnrecht einräumt (muß) wird auf Hartz4Niveau gedrückt oder sogar zum Hartz4Empfänger gemacht. Seit wann gibt es in Deutschland eine gesetzliche Einzelelternunterhaltspflicht ?
Hat man bei dieser U 25 Reglung die extremen Ausmaße bedacht? Wie soll ein alleinerziehender Elternteil nebenbei zum eigenen Bedarf und den Bedarf jüngerer Geschwister, auch noch über 500€ monatlich (Regelsatz+Mietanteil+Krankenversicherung) erarbeiten können,dies ohne Entlastung von Kindergeld und Familienversicherung. Zum Vergleich: unterhaltspflichtige Eltern (Beide) nach BGB haben nur eine Belastung von ca. 220 € und nichtunterhaltspflichtige Eltern oder nur ein Elternteil müßen über 500€ nur auf Hartz4Niveau aufbringen. Hartz 4 für alle ist da vorprogrammiert, auch für die jüngeren Geschwister.
Mit welchem Recht müßen Eltern/Elternteil die nach BGB nicht unterhaltspflichtig sind sich auf Hartz4Niveau setzen lassen oder sich sogar zum Hart4Empfänger machen lassen,weil ihr Lohn nicht reicht um über 500 € abzuzweigen. Mit welchem Recht schreibt der Staat diesen Eltern/Elternteil Wohnungsgröße, Miethöhe, Autowert,Ernährungskosten Sromverbrauch usw. auf unterstem Niveau vor? Der Staat stuft diese Jugendlichen als Erwachsene ein.(kein Kindergeldanspruch,kein Steuerfreibetrag,keine Familienversicherung) gleichzeitig werden diese Jugendlichen aber wieder minderjährig bei den angeblichen Unterhaltspflichten. Ausgebildete Jugendliche werden zur einseitigen Überbelastung den Eltern/Elternteil überlassen und vom Staat im Stich gelassen,nur weil sie zwar Erwachsen aber zufällig noch unter 25 Jahre sind.
Was mich bei dieser Reglung am meisten stört, jüngeren Geschwister werden dadurch automatisch wegen des erwachsenen arbeitssuchenden Bruders/Schwester auf Hartz 4 Niveau gedrückt, auch sie müßen Kontoauszüge,Einkommensbescheinigungen (Schülerjob,Halbwaisenrente) offen legen. Bei Unterhalt/Halbwaisenrente kann der Kindergeldüberhang dieser Kinder über Umweg Elternteil für den Unterhalt des erwachsenen Jugendlichen mißbraucht werden,weil den Geschwistern nur noch der Hartz4 Satz zusteht und Kindergeld Einkommen der Eltern ist.
Ich weiß von was ich rede,weil sich in meinem Haushalt mein 24 jähriger Sohn nach abgeschlossener Ausbildung sich arbeitssuchend melden mußte und nicht mehr familienversichert war. Ich hätte nie gedacht,dass man in einem Rechts- und Sozialstaat bei voller Berufstätigkeit so tief sinken kann, in dem man meinen Lohn für eine nichtvorhandene Unterhaltspflicht nach BGB soweit enteignen kann,dass ich selber und die jüngeren unterhaltsberechtigten Geschwister bedürftig werden. Es ist demütigend,dass man mir vorschreibt für was und in welcher Höhe ich meinen schwer erarbeiteten Lohn (40 h Woche)ausgeben darf,wärend der Vater unantastbar ist. Es ist eine Frechheit,dass man mir verbietet die Monatskarte meiner unterhaltberechtigten Tochter vom Lohn zu bezahlen.(wörtlich: wird nicht anerkannt-kein Kind muß aufs Gymnasium!!!.)Es ist eine Frechheit,dass man uns künstlich bedürftig rechnet und uns anschließend in Arbeit integrieren will (auch die Schüler)Es ist eine Frechheit,dass man uns als Nichtbedürftige,nicht Unterhaltspflichtige über Pflichten eines Hartz4Empfängers aufklärt,die wir zu erfüllen haben. Es ist Anmaßend,dass alle nichtunterhaltspflichtigen (nach BGB)Familienmitglieder Kontoauszüge,Einkommensnachweise offen legen müßen (auch die jüngeren Geschwister)
Gegen dass Auszugsverbot habe ich keine Einwände,aber dass mit dem Begriff Bedarfsgemeinschaft das BGB aberkannt wird ist unsozial. Diese Überforderung trifft nicht nur Eltern/Elternteil,sondern verstärkt die jüngeren Geschwister.Nur noch der Erstgeborene hat eine Chance auf gute Schulbildung und eine Kindheit ohne Hartz 4.
Und noch was ein Jugendlicher ohne Leistungsanspruch hat keinen Cent um sich zu bewerben,sollen dies die Eltern/Elternteil und jüngeren Geschwister auch noch erarbeiten?
Vieleicht interessiert Sie auch die bevorzugte Arbeitsvermittlung meines 24 Jährigen.
Schulische Berufsausbildung Juli 07 beendet-sofort arbeitssuchend gemeldet,weil kein Krankenversicherungsschutz.Erstgespräch auf der Arge wegen beruflicher Integration Ende November 07, Angebot sofort 1€ Job,den mein Sohn dankend ablehnte,weil er nicht langzeitarbeitslos war. Er wollte Angebot in seinem Beruf oder Weiterbildungsmaßnahme.Der extra geschulte SB für U 25 hat sich erst dann bemüht den Lehrberuf in dessen Akte herauszufinden. gelernt Wirtschaftsinformatik-Netzwerktechnik-Angebot: Elektriker!. Es interessiert die SB`s nicht mal,was für berufliche Voraussetzungen der Jugendliche mitbringt,warum sollte ein Jugendlicher überhaupt noch nen Berufsabschluß machen.Wer auf der Arge landet,hat keine Chance.Nach einen halben Jahr Arbeitslosigkeit,wurde sein gelernter Beruf von der Arge aberkannt und er als ungelernter Hilfsarbeiter eingestuft. Damit erklärt sich für mich die Statistik Jugendliche ohne Berufsabschluß. Er jobt jetzt auf 165€ Basis (monatlich 140 h) in seinem erlernten Beruf nur um den Anschluß nicht zu verlieren. Jobangebote “0″ ist ja nun 25 Jahre.
Schlimm ist,dass die jüngeren Geschwister automatisch ab 15 Jahre auch Argekunden werden,nur weil der erwachsene rechtslose Bruder arbeitssuchend ist.Nicht nur der vollberufstätige Elternteil wird aufgefordert Unterlagen zur Arbeitsintegration auszufüllen,sondern auch die Geschwister ab 15 Jahre.
Man nimmt den unterhaltsabhängigen Kindern und Elternteil erst die Existenzgrundlage,in dem man eine Unterhaltspflicht des Elternteils erfindet,die das BGB zum Schutz nicht vorsieht und verlangt dann von diesen Kindern,dass sie ihre künstlich errechnete Bedürftigkeit (Horizontalberechnung) zu beenden haben. Meinen 16 jährigen (Vollzeitschüler) hat man eine Sanktion (schriftlich)angedroht,weil ich ihm verboten hatte irgentetwas von der Arge auszufüllen.(man wollte ihn in Arbeit integrieren!!!)Hier geht das Hartzgesetz zu weit! Seit wann ist ein minderjähriger Halbbruder seinem erwachsenen Bruder unterhaltspflichtig und muß für diesen joben gehen? Nach BGB hat er vorrangige Unterhaltsrechte,die ich durch Vollzeitjob erfüllen kann,aber nicht darf,weil ich über 500€ für ein erwachsenes “Kind” aufbringen soll. Nur weil ich damit überfordert bin,werde ich und die Geschwister zum Hartz4Empfänger mit allen Pflichten,das ist untragbar!
Die Regierung hat dafür nun Kindergeldzuschlag erfunden. Nur erwachsenen “Kindern” mit abgeschlossener Berufsausbildung steht kein Kindergeld zu,somit auch kein Kindergeldzuschlag.,damit die Eltern nicht wegen der Kinder in Hartz4 Fallen.
Die U 25 Reglung hat nicht nur den Krankenversicherungsschutz vergessen,sondern die Gesamtproblematik der Jugendlichen mit abgeschlossener Berufsausbildung.Genau die Familien,die sich an Gesellschaftsnormen halten,in dem sie alles tun damit die Jugendlichen einen Berufs- oder Studiumsabschluß haben,sitzen jetzt in der Hartz4Falle (Unterhaltspflicht ohne Kindergeldanspruch und Familienversicherung bis zur eigenen Bedürftigkeit,ohne Einhaltung der vorrangigen Unterhaltsrechten der jüngeren Geschwister)
Bisher war ich der Meinung,dass meine Kinder solange hier wohnen können,wie sie es wünschen.Wenn sich die U 25 Reglung für erwachsene Jugendliche (abgeschlossene Berufsausbildung) nicht baldigst ändert.werde ich sie nach Ausbildungsende vor die Tür setzen. (reiner Selbstschutz)Dass Risiko arbeitssuchend unter 25 mit abgeschlossener Berufsausbildung ist mir zu hoch. Ich bin zwar Mutter,aber auch nur ein Mensch.Ich lasse mich nie wieder so demütigen und enteignen.
So lange ich arbeite, mich und meine unterhaltsberechtigten Kinder ernähren kann, habe ich einen Rechtsanspruch nach BGB und Grundgesetz behandelt zu werden und nicht nach Hartz4Gesetz.
Der Vater ist nach BGB unabtastbar,dieses Recht steht mir auch zu.
MfG R.
Anlage zur Antwort:
17. März 2009: Schreiben der Bundestagsabgeordneten Veronika Bellmann









