Zur Verbesserung der Versorgungstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung, einhergehend mit dem Entwurf zum neuen GKV-Versorgungstrukturgesetz (GKV-VStG) erklärt die mittelsächsische CDU-Bundestagsabgeordnete Veronika Bellmann:
Die Anpassung der vertragsärztlichen Vergütung, getrennt nach haus- und fachärztlichen Versorgungsbereichen und unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten, darf nicht dazu führen, dass mit den knappen Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung der Verzicht auf Zulassung in überversorgten Gebieten gefördert wird. Der Gesetzentwurf geht hier in die falsche Richtung. Vielmehr sollten mit entsprechenden Mitteln verstärkt Anreize (Standortbindungsstipendium) zur Niederlassung bzw. auch zur Tätigkeit in Kliniken in unterversorgten Regionen, geschaffen werden. Letzteres fordere ich bereits seit 2009, erhielt allerdings dafür keine Unterstützung des Freistaates Sachsen, der dafür möglicherweise europäische Mittel (ESF) ungenutzt ließ. Umso mehr begrüße ich nun den geplanten Rückhalt durch ein Bundesgesetz.
Die Vergabe von Stipendien in Höhe von 300 bis 600€ monatlich, gekoppelt an den späteren Verbleib in diesen Gebieten und die Förderung bei Praxisübernahme mit bis zu 100.000€ kann aber nur ein Anfang sein, um im Zuge des sparsamen Umganges mit Beitragsmitteln eine tragfähige und nachhaltige Versorgungsstruktur zu gewährleisten. Denn in den drei mittelsächsischen Bedarfsplanungsbereichen Freiberg, Döbeln und Mittweida sind derzeit immer noch folgende Praxen abzugeben bzw. neu zu besetzen:
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Fachgebiet |
Planungsbereich |
Zeitraum |
Registrier-nummer |
| Frauenheilkunde- u. Geburtshilfe | Freiberg | 30.06.2012 | 11/C025P |
| Augenheilkunde | Döbeln | sofort | 11/C001P |
| Chirurgie | Mittweida | 01/2012 | 10/C065P |
| Augenheilkunde | Döbeln | 04/2010 | 10/C015P |
| Augenheilkunde | Freiberg | 04/2010 | 10/C016P |
| Kinder-und Jugendmedizin | Freiberg | Juli 2012 | 11/C013P |
| Kinder-und Jugendmedizin | Freiberg | Juli 2012 | 11/C014P |
| Allgemeinmedizin | Freiberg | geplante Übergabe: 2. Quartal 2012 |
10/C037P |
| Allgemeinmedizin | Döbeln | Januar 2012 | 11/C018P |
| Innere Medizin-hausärztlich | Mittweida | spätestens IV/2011 | 10/C050P |
| Allgemeinmedizin | Döbeln | 01.07.2011 | 10/C018P |
Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Ziel des Gesetzes ist außerdem, neben der Verbesserung der wohnortnahen Versorgung, eine bessere Verzahnung von ambulanter und stationärer Behandlung. Mehr Wettbewerb und ein schnellerer Zugang zu Innovationen sollen Ärzten und Versicherten gleichermaßen zugutekommen. Vor dem Hintergrund der über 370 nicht besetzten sächsischen Hausarztpraxen, ist eine Lenkung der an sich ausreichend vorhandenen Ärztekapazität nötiger denn je. Hierbei kommt dem jeweiligen Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine besondere Bedeutung bei, denn es wird ihm zukünftig möglich sein, bei Feststellung eines zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfes, Krankenhäuser zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zu ermächtigen. Zudem wird, bei entsprechenden Versorgungsbedarf, neben den Krankenhausärzten auch Ärzten aus Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ermöglicht.
Der Ausbau der Telemedizin soll vor allem für den ländlichen Raum wichtiger Bestandteil der medizinischen Versorgung werden. Im Bereich der Unfall- und Notfallmedizin wird dies ja bereits erfolgreich in Mittelsachsen praktiziert. Gleichzeitig muss gerade im Arztberuf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestärkt werden. Deshalb soll im Zuge des neuen GKV-VStG die Möglichkeit für Vertragsärztinnen, sich im zeitlichen Zusammenhang mit einer Entbindung vertreten zu lassen, von sechs auf zwölf Monate verlängert werden und die anschließende Beschäftigung einer Entlastungsassistenz für bis zu 36 Monaten möglich sein.
Mit dem Kabinettsentwurf vom 3. August 2011 beginnen nun die Lesungen und Anhörungen zum GKV-Versorgungstrukturgesetz im Bundestag. Zum 1. Januar 2012 soll das neue Gesetz in Kraft treten. Weitere Infos finden Sie unter www.veronika-bellmann.de/ .
Berlin, den 17. August 2011
Veronika Bellmann (V.i.S.d.P.)
Die Pressemitteilung als PDF-Dokument finden Sie hier.
Die Praxisangebote als PDF-Dokument finden Sie hier.
Die Bedarfsrichtlinie 2010 als PDF-Dokument finden Sie hier.
Den Gesetzentwurf zum GKV VStG als PDF-Dokument finden Sie hier.










