Betriebskostenzuschüsse für Kindertagesstätten.

Bezüglich der Weiterleitung der vom Bund ausgereichten Betriebskostenzuschüsse für Kindertagesstätten hat sich die Bundestagsabgeordnete an das Sächsische Staatsministerium für Finanzen gewandt und um Antwort gebeten

Anfrage an das Sächsische Staatsministerium für Finanzen vom 21. März 201:

[...]bezüglich der im Rahmen des zum 1. August 2013 einzuführenden Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder vom vollendeten ersten bis dritten Lebensjahr und der für diesen Zweck zugewiesenen Bundesmittel für den Ausbau der Betreuungsangebote insbesondere der Zuschüsse zu den Betriebskosten im Krippenbereich möchte ich Sie um Mitteilung bitten, warum eine Weiterleitung der vom Bund ausgereichten Betriebskostenzuschüsse bislang nicht erfolgt ist. Gemäß der Verwaltungsvereinbarung zur „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 2013 (Art. 4 Abs. 4) sind die Länder verpflichtet, die Finanzhilfen des Bundes unverzüglich weiterzuleiten. Die zur Weiterleitung vorgesehen Mittel aus den Jahren 2009 und 2010 sind bekanntlich nicht an die Gemeindeebene zur Auszahlung gelangt. Vorliegend hat der Freistaat das elternbeitragsfreie Vorschuljahr eingeführt. Die dadurch entstehende Entlastung der Landkreise haben jene jedoch nicht an die Gemeinden als Träger der Krippeneinrichtungen weitergereicht. Als Grund hierfür wurde die niedrige Kreisumlage angeführt.

Nunmehr hat der Freistaat Sachsen das elternbeitragsfreie Vorschuljahr aus dem Doppelhaushalt 2011/2012 entfernt. Allein aus Bundesmitteln kann nicht alles bezahlt werden. Ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot kann nicht geschaffen werden, wenn sich alle Beteiligten an ihre Zusagen halten. Wie ich dem Schreiben des Bevollmächtigten des Freistaates Sachsen beim Bund vom 25. Oktober 2010 entnehmen konnte, stützt sich die Landesregierung auf das Gesetz über die Kindertageseinrichtungen, wobei Bundesbetriebskostenzuschüsse Bestandteil des nach § 18 Abs. 1 SächsKitaG ausgereichten Landeszuschusses ist. Anderenfalls hätten die Landeszuschüsse pro Kindertages-Platz steigen müssen. Kommunale Spitzenverbände haben bereits ihr Bestürzen bezüglich der Nutzung zur Eigenmittelreduzierung die über die Umsatzsteuer ausgereichte Betriebskostenförderung des Bundes geäußert und forderten bereits die vollständige Weiterleitung an die kommunale Ebene.

Vor diesem Hintergrund bitte ich nunmehr um Erläuterung der Finanzstruktur in Bezug auf die Bundeszuschüsse für Betriebskosten der Kindertagesstätten. Die Bundeszuschüsse für die Betriebskosten der Kindertagesstätten betrugen im Jahr 2009 5 Mio.€, 2010 10 Mio.€. In diesem Jahr werden sie 17,5 Mio. € und 2012 25 Mio. € betragen. 2014 werden diese weiter auf 38,5 Mio. € steigen.

Der Freistaat Sachsen beteiligt sich über den Landeszuschuss nach § 18 SächsKitaG zwar an den Betriebskosten für die ein bis dreijährigen Kinder. Im Haushalt wird hierfür jedoch mehr in Ansatz gebracht. So stieg der eingestellte Ansatz von 2010 von 370 Mio. € 2011 auf 389 Mio € und für 2012 auf 401 Mio. €. Der Anteil des Freistaates an der Finanzierung der Betriebskosten sinkt jedoch, weil die Landespauschale nicht steigt (1.875 €/h/Platz). Er beträgt rund 34 %. Der kommunale Anteil beläuft sich jedoch auf 48 %.

Nun ist bis 2013 mit einer Betreuungsquote von 50 % bei den Kommunen zu rechnen. Ferner steht zu befürchten, dass aufgrund steigender Nachfrage nach weiteren Plätzen die bereitgestellte Förderung für die sächsischen Kommunen nicht ausreichend ist, um die erforderlichen Plätze zum einen zu schaffen und zu unterhalten. In diesem Zusammenhang sind seitens des Bundes neben den Betriebskostenzuschüssen auch Investitionsmittel in Höhe von jeweils 16 Mio. € für das Haushaltsjahr 2011/2012 vorgesehen.

Neben der Weiterleitung der Bundesmittel aus dem Programm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ zugunsten der Betreuungsplätze für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres sind im kommenden Doppelhaushalt keine Landesmittel für Investitionsvorhaben in Kindertageeinrichtungen vorgesehen. Hieraus werden sich erhebliche Probleme insbesondere für kombinierte Einrichtungen und Planungsverzögerungen für bereits begonnene Vorhaben ergeben.

Im Rahmen des Konjunkturpaketes II hatte die Staatsregierung zusätzliche Landesmittel zur Verfügung gestellt. Die Kommunen werden nicht in der Lage sein, aufgrund fehlernder Landesmittel weiterhin das Betreuungsangebot für Kinder zu sichern, da die Bundeszuschüsse ausschließlich nur für die Krippenplätze zur Verfügung stehen. [...]

Antwort der Staatsministeriums vom 29. April 201:

Antwort_SMF
Antwort_SMF
Antwort_Kommission

Antwortschreiben der Abgeordneten an die Bürgermeister im Wahlkreis vom 12. Mai 2011:

[...] Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei mein Schriftwechsel zur Problematik „ Weiterleitung der vom Bund ausgereichten Betriebskostenzuschüsse für Kindertagesstätten“.

Der Sächsische Staatsminister der Finanzen, Herr Prof. Unland, zitiert zwar die Bund-Länder–Vereinbarung im Punkt 3 „Die Länder werden durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel auch tatsächlich und zusätzlich den Kommunen und Trägern zur Verfügung gestellt werden“. Dass er den Landeszuschuss aber als „Maßnahme der Weiterreichung der Bundesmittel und geeignete Maßnahmen“ nach o.g. Punkt 3 definiert, entspricht meines Erachtens nicht der Maßgabe der „Zusätzlichkeit“. Zumindest dürfte in der logischen Konsequenz die Bezeichnung „Landeszuschuss“ dann nicht mehr zutreffend sein, da sie nur die Weiterreichung der Bundesmittel betreffen. Dann sollten sie besser die Bezeichnung „Bundeszuschuss“ tragen. Damit würde allerdings klar, welchen Anteil das Land tatsächlich an der Finanzierung der Kinderbetreuung trägt.

[...]