Europaausschuss & Europarat.

Der Europaausschuss im Deutschen Bundestag

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“Das Fachgebiet ist schwierig, das Medieninteresse entsprechend gering. Und doch hat der Europaausschuss des Bundestags Geschichte gemacht – dank eines verbrieften Sonderrechts. Als einziger Parlamentsausschuss darf er Stellungnahmen verabschieden, die für die Bundesregierung genauso verbindlich sind wie die Beschlüsse des Bundestags. Mit diesem Privileg hat der Europaausschuss schon jetzt wesentlich zur Weiterentwicklung der Europäischen Union beigetragen.” (Der Spiegel, 9.2.2002)

Grundsätzlich sind im Deutschen Bundestag alle Ausschüsse im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit für die Beratung europäischer Angelegenheiten zuständig. Der EU-Ausschuss ist als Integrations- und Querschnittsausschuss jedoch der zentrale Ort des europapolitischen Entscheidungsprozesses.
In seiner Funktion als Integrationsausschuss ist er zuständig für Grundsatzfragen der europäischen Integration, wie die institutionelle Reform der Europäischen Union, die Erweiterung der Europäischen Union, die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten der anderen Mitgliedstaaten.
Als Querschnittsausschuss befasst sich der EU-Ausschuss insbesondere mit europäischen Vorhaben, die mehrere unterschiedliche Politikfelder vereinen, ohne dass ein sachlicher Schwerpunkt der Vorlage identifiziert werden könnte. Ein Beispiel ist die sog. Finanzielle Vorausschau, mit der die Europäische Union die Höhe und Verwendung ihrer Einnahmen und Ausgaben für jeweils mehrere Jahre festlegt.
Die regelmäßige Tätigkeit des Ausschusses wird von der Kontrolle der Bundesregierung in Angelegenheiten der Europäischen Union bestimmt. Die Bundesregierung ist verpflichtet, den Deutschen Bundestag umfassend und zum frühestmöglichen Termin über alle Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union zu unterrichten, die für die Bundesrepublik Deutschland von Interesse sein könnten. In der Praxis erfolgt dies durch schriftliche und mündliche Berichte über die Tagungen des Europäischen Rates und des Rates der Europäischen Union in seinen verschiedenen Formationen. Diese Berichte sind regelmäßiger Bestandteil der Tagesordnung der Ausschusssitzungen.
Außerdem lädt der Ausschuss Entscheidungsträger der europäischen Institutionen (Mitglieder der Europäischen Kommission, Direktoren europäischer Agenturen und anderer Einrichtungen wie Europol und Eurojust etc.) zu seinen Sitzungen nach Berlin ein, um sich über aktuelle Entwicklungen unterrichten zu lassen. Intensive Kontakte zu Parlamentariern aus anderen Mitgliedstaaten und Beitrittsländern und Anhörungen mit Sachverständigen im Bereich der europäischen Integration runden die politische Meinungsbildung des Ausschusses ab. Häufige öffentliche Sitzungen und Anhörungen tragen außerdem zur Information der Öffentlichkeit über wichtige europapolitische Themen bei.

Zusammensetzung des Ausschusses
Wie alle Bundestagsausschüsse spiegelt auch der EU-Ausschuss die Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag wider: Er besteht aus 33 Mitgliedern, davon jeweils 12 Mitglieder der Fraktion der CDU/CSU und der Fraktion der SPD, sowie jeweils drei Mitglieder der Fraktion der FDP, der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Aktuelle Tagesordnung des Europaausschusses

Meine Aufgaben als Mitglied des Europaausschusses
Als ordentliches Mitglied des Europaausschusses bin ich als Berichterstatterin der Unionsfraktion u. a. für die europäische Wirtschafts- und Wettbewerbspolitik, die Umsetzung der Strategie von Lissabon sowie für Gleichbehandlungsfragen zuständig.

Darüber hinaus stellt ein mir besonderes Anliegen die effiziente und transparente Ausgestaltung des Europäischen Agenturensystems dar. Ein unter meiner Federführung erarbeiteter fraktionsübergreifender Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist am 27. Juni 2008 im Plenum des Deutschen Bundestages verabschiedet worden. Mit ihm soll das „Agenturunwesen“ auf europäischer Ebene kritisch unter die Lupe genommen werden.

Beschlussempfehlung des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union zum “Agenturenantrag”

*Text- und Bildquelle: www.bundestag.de