Fragen an die Bundesregierung August 2011.

Schriftliche Fragen
Jede/r Abgeordnete kann pro Monat vier Fragen zur schriftlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Diese dürfen jeweils in zwei Unterfragen unterteilt sein. Überschriften, Begründungen, Einleitungen und Vorbemerkungen sind nicht zulässig. Zulässig sind Fragen aus den Bereichen, für die die Bundesregierung unmittelbar oder mittelbar verantwortlich ist. Die Beantwortungsfrist für die Bundesregierung beträgt eine Woche nach Eingang im Bundeskanzleramt. Die Darstellung der Fragen hier erfolgt monatsbezogen jeweils in dem Monat, wo sie gestellt wurden.


Veronika Bellmann:

Inwiefern besteht gemäß Artikel 52 Abs. 5 PflegeVG (Finanzhilfen für Investitionen in Pflegeeinrichtungen im Beitrittsgebiet) ein Zustimmungserfordernis/Ermessensspielraum seitens des Bundesministeriums für Gesundheit bei einem möglichen Verkauf im Hinblick auf das Richard-Hofmann-Stift gGmbH in 09569 Oederan an einen privaten Investor und wenn ja, beabsichtigt das Bundesministerium für Gesundheit davon Gebrauch zu machen?

Die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ulrike Flach vom 12. August 2011 finden Sie hier.


Veronika Bellmann:

Inwiefern stellt der völkerrechtliche Vertrag der Euro-Staaten zur Einsetzung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) mit Sitz in Luxemburg sicher, dass trotz der Gewährung eines besonderen Rechtsstatus, von Vorrechten und Befreiungen, wie zum Beispiel der Immunität für die Führungspositionen, Eigentum, Mittelausstattung sowie Vermögenswerte, nach den Artikeln 27 und 30 eine rechtsstaatliche Kontrolle, auch durch demokratisch legitimierte Organe (z.B. Staatsanwaltschaft) möglich und in welchen europäischen bzw. internationalen Organisationen besteht eine vergleichbare Immunitätsregel bereits?

Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter vom 24. August 2011 finden Sie hier.


Veronika Bellmann:

Welche Auswirkungen hat das neue Konzept der deutschen Entwicklungshilfe „Chancen schaffen – Minds für Change. Zukunft entwickeln – Enhancing Opportunities“ auf die Zusammenarbeit mit und die finanzielle Unterstützung für Namibia?

Die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Gudrun Kopp vom 24. August 2011 finden Sie hier.


Veronika Bellmann:

Wann ist mit dem Abschluss des Abstimmungsverfahrens über das Einvernehmen zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz und dem Bundesministeriums für Gesundheit hinsichtlich der Sicherstellungen der zweckent-sprechenden Verwendung der Finanzmittel gemäß § 52 Absatz 5 Satz 4 Pflege-Versicherungsgesetz für den Verkauf der Richard-Hofmann-Stift gGmbH in 09569 Oederan an einen Privatinvestor zu rechnen und welches Ergebnis zeichnet sich ab?

Die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz vom 24. August 2011 finden Sie hier.


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