Fragen an die Bundesregierung Dezember 2010.

Schriftliche Fragen
Jede/r Abgeordnete kann pro Monat vier Fragen zur schriftlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Diese dürfen jeweils in zwei Unterfragen unterteilt sein. Überschriften, Begründungen, Einleitungen und Vorbemerkungen sind nicht zulässig. Zulässig sind Fragen aus den Bereichen, für die die Bundesregierung unmittelbar oder mittelbar verantwortlich ist. Die Beantwortungsfrist für die Bundesregierung beträgt eine Woche nach Eingang im Bundeskanzleramt. Die Darstellung der Fragen hier erfolgt monatsbezogen jeweils in dem Monat, wo sie gestellt wurden.


Veronika Bellmann:

Wie viele Firmen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien bzw. Photovoltaik oder Solarthermie, insbesondere in Ostdeutschland, haben aufgrund der Kürzung der staatlichen Förderung Insolvenz angemeldet (wie die mittelsächsischen Firmen Signet Solar in Mochau
und Soli fer in Freiberg), und wie steht die Bundesregierung dazu?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Max Stadler vom 16. Dezember 2010:

Der Bundesregierung liegen keine umfassenden statistischen Daten zu den Insolvenzen in den genannten Wirtschaftszweigen vor. Die amtliche Insolvenzstatistik differenziert zwar nach Wirtschaftsbereichen. Die von Ihnen genannten Branchen werden jedoch nicht gesondert erfasst.
Der Markt der erneuerbaren Wärmeerzeugung (Biomasse, Wärmepumpen, Solarthermie) hatte 2010 Umsatzeinbrüche zu verzeichnen. Der Bundesregierung ist allerdings außer der Firma Soli fer kein weiterer Insolvenzfall bekannt. Ein ursächlicher Zusammenhang dieser Situation mit der ausgesetzten und im Juli 2010 geänderten Förderung des Marktanreizprogramms ist jedoch nicht belegt, zumal auch bereits 2009 deutliche Marktrückgänge zu verzeichnen waren.
Im Jahr 2010 haben die deutschen Unternehmen Signet Solar und Sunfilm sowie zwei chinesische Unternehmen ihre Dünnschichtsiliziumproduktion eingestellt. Als Gründe werden in Presseberichten die Konkurrenz anderer Photovoltaiktechnologien, das Überangebot auf dem Weltmarkt und der hinter den Erwartungen zurückbleibende Wirkungsgrad genannt. Ein Zusammenhang mit den Kürzungen der Vergütungshöhe für Photovoltaikanlagen im Erneuerbare-Energien-Gesetz zum 1. Juli 2010 kann nicht festgestellt werden. Im Gegenteil haben seit Juli 2010 nach Presseberichten mindestens elf deutsche Photovoltaikunternehmen überwiegend in den neuen Bundesländern ihre Fertigungskapazitäten erweitert oder neue Fertigungen in Betrieb genommen.
Einen Handlungsbedarf vermag die Bundesregierung nicht zu erkennen.


Veronika Bellmann:

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den ihr möglicherweise vorliegenden wissenschaftlichen Studien, die eine ganzheitliche Betrachtung der gesamten Wertschöpfungskette der einzelnen Stromerzeugungsarten hinsichtlich Effizienz und Treibhausgasemissionen vornehmen, bzw. wird die Bundesregierung bei Nichtvorhandensein derartiger vergleichender Studien solche in Auftrag geben?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ernst Burgbacher vom 14. Dezember 2010:

Es liegen verschiedene wissenschaftliche Studien zu dem Themenkomplex vor, z. B. eine Studie des Instituts für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung (Stuttgart) mit dem Titel „Lebenszyklusanalyse ausgewählter Stromerzeugungstechnologien“ oder das Arbeitspapier des Öko-Instituts „Treibhausgasemissionen und Vermeidungskosten der nuklearen, fossilen und erneuerbaren Strombereitstellung“.
Die existierenden Studien kommen – je nach konkreter Fragestellung – zu unterschiedlichen Ergebnissen. Die Bundesregierung berücksichtigt bei der Ausgestaltung ihrer Energiepolitik das breite Spektrum der wissenschaftlichen Erkenntnisse.


Veronika Bellmann:

Welche Position bezieht die Bundesregierung zur EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung giftiger Stoffe in Elektrogeräten, insbesondere zur Verwendung von Cadmium in Photovoltaikanlagen, und welche Bestimmungen regeln die Entsorgung von Photovoltaikanlagen, in denen Cadmium verbaut wurde?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katherina Reiche vom 13. Dezember 2010:

Zur Darstellung und Begründung der Position der Bundesregierung wird auf die Antwort auf Ihre Schriftliche Frage 46 vom 28. Juli 2010 auf Bundestagsdrucksache 17/2678 verwiesen. Die Bundesregierung hat diese Position in die Verhandlungen zur sog. RoHSRichtlinie eingebracht und einen expliziten Ausschluss der Photovoltaikmodule (PV-Module) aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie in Verbindung mit einer Revisionsklausel unterstützt. Dieser Ausschluss ist in dem aktuellen Kompromiss in erster Lesung zwischen Rat und Europäischem Parlament enthalten und umfasst alle Technologien, d. h. auch Cadmium-Tellurid-basierte PV-Module. Die Politik der Bundesregierung zielte dabei auch darauf ab, gleiche und vor allem verlässliche Rahmenbedingungen und damit auch Planungs- und Investitionssicherheit für alle Wettbewerber auf diesem Markt zu schaffen.
Für das Recycling von PV-Modulen bestehen bislang keine speziellen Anforderungen. Es gelten die allgemeinen Anforderungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.


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