Fragen an die Bundesregierung Januar 2011.

Schriftliche Fragen
Jede/r Abgeordnete kann pro Monat vier Fragen zur schriftlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Diese dürfen jeweils in zwei Unterfragen unterteilt sein. Überschriften, Begründungen, Einleitungen und Vorbemerkungen sind nicht zulässig. Zulässig sind Fragen aus den Bereichen, für die die Bundesregierung unmittelbar oder mittelbar verantwortlich ist. Die Beantwortungsfrist für die Bundesregierung beträgt eine Woche nach Eingang im Bundeskanzleramt. Die Darstellung der Fragen hier erfolgt monatsbezogen jeweils in dem Monat, wo sie gestellt wurden.


Veronika Bellmann:

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Anordnungen der sofortigen Vollziehung von Planfeststellungsbeschlüssen nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO im Freistaat Sachsen pro Jahr ergehen und wie oft diese vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt werden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jan Mücke vom 7. Februar 2011:

Vorbemerkung: Es wurden alle Anträge gegen Anordnungen der sofortigen Vollziehung von fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlüssen erfasst seit dem 1. Januar 2000. Eine zahlenmäßige Verteilung auf die einzelnen Jahre konnte in der Kürze der Zeit nicht ermittelt werden.
Nach Auskunft des Landes Sachsen wurde der Sofortvollzug fernstraßenrechtlicher Planfeststellungsbeschlüsse in sechs Fällen nach § 80 Absatz 2 Nummer 4 VwGO angeordnet. Gegen eine dieser Anordnungen wurde ein Antrag zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt, der vom zuständigen Oberverwaltungsgericht (OVG) zurückgewiesen wurde.
In den Fällen des gesetzlichen Sofortvollzuges wurden 69 Anträge zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt. In zwei Fällen wurde dem Antrag vom Bundesverwaltungsgericht stattgegeben, d. h. der Sofortvollzug wurde in diesen beiden Fällen aufgehoben. Seit 1. Januar 2000 haben das Bundesverwaltungsgericht bzw. das OVG damit in rund 97 Prozent der Fälle den Sofortvollzug bestätigt.


Veronika Bellmann:

Inwiefern ist bei Straßenneubau- und –sanierung der im vergleich zu konventionellen Baustoffen um 30 Prozent günstigere und ebenso wertbeständige neuartige Baustoff Nanoterrasol Bestandteil von Straßenbauplanungen bzw. den dazugehörigen Ausschreibungen und welche Bundesländer setzen für ihre Straßenbauprojekte Nanoterrasol ein bzw. beabsichtigen dies?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer vom 3. Februar 2011:

Die für die Planung und den Bau von Bundesfernstraßen aktuell gültigen Regelwerke sehen eine Verwendung von nanooptimierten Baustoffen zurzeit nicht vor. Eine Verbesserung und Weiterentwicklung der sich in der Praxis bewährten Baustoffe und Bauweisen werden
kontinuierlich verfolgt.
Angaben über die Ausschreibung und den Einsatz des Produkts im Bundesfernstraßenbau liegen der Bundesregierung nicht vor. Es ist auch nicht bekannt, ob Bundesländer den Einsatz der Produkte für ihre Straßenbauprojekte beabsichtigen.


Veronika Bellmann:

Inwiefern reagieren die einzelnen Bundesländer mit welchen Maßnahmen auf doppelte Abiturjahrgänge und Aussetzung der Wehrpflicht bei der Schaffung von Studienplätzen für Medizinstudenten?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Helge Braun vom 1. Februar 2011:

Der Bundesregierung liegt keine Übersicht über länder- und fachspezifische Ausbaupläne für Studienplätze vor, denn diese Planungen liegen im alleinigen Verantwortungsbereich der einzelnen Länder. Mit dem Hochschulpakt 2020 haben Bund und Länder ein wirksames Instrument entwickelt, um die Studierchancen der jungen Generation zu wahren. Für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger hat der Bund bis 2010 rund 565 Mio. Euro bereitgestellt, in den Jahren 2011 bis 2015 sind 3,2 Mrd. Euro Bundesmittel vereinbart. In dieser zweiten Programmphase des Hochschulpakts bis 2015 gehen Bund und Länder von rund 275 000 zusätzlichen Studienanfängern gegenüber dem Basisjahr 2005 aus.
Darüber hinaus haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. Dezember 2010 vereinbart, auch die aus der Aussetzung des Wehr- und Zivildienstes resultierenden zusätzlichen Studienanfänger im System des bestehenden Hochschulpakts gemeinsam, d. h. hälftig durch Bund und Länder (jeweils 13 000 Euro pro Studienplatz), zu finanzieren.
Die konkrete Umsetzung des Hochschulpakts, wie z. B. die Entscheidung, in welchen Fächern zusätzliche Studiermöglichkeiten geschaffen werden, liegt in der Verantwortung der einzelnen Länder. Diese berichten gemäß der Verwaltungsvereinbarung über den Hochschulpakt zum 31. Oktober eines Jahres über die Durchführung des Programms im Vorjahr.


Veronika Bellmann:

Welche Fortschritte sind seit der am 20. Mai 2010 beendeten Frequenzversteigerung hinsichtlich der Ausbauverpflichtung in bisher nicht bzw. mit breitbandfähigen Internetanschlüssen unterversorgten ländlichen Gebieten zu verzeichnen, und welche Stufenpläne haben die einzelnen Frequenznutzer nach den durch die Bundesländer vorgegebenen Listen der zu versorgenden Gemeinden vorgelegt?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernd Pfaffenbach vom 25. Januar 2011:

Die Mobilfunkunternehmen sind von der Bundesnetzagentur Ende letzten Jahres angeschrieben und gebeten worden, zum Stand der Frequenznutzung (mit Stand 31. Dezember 2010) und zu den Netzausbauplanungen in diesem Jahr zu berichten. Die Berichte liegen der Behörde seit dem 17. Januar 2011 vor und werden derzeit ausgewertet.
Nach einer ersten Durchsicht konnte bereits festgestellt werden, dass in allen Bundesländern mit dem Breitbandausbau unter Nutzung der ersteigerten Frequenzen im 800-MHz-Bereich begonnen wurde. Schwerpunkte liegen hierbei insbesondere in Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. Die Bundesnetzagentur wird voraussichtlich noch im Januar 2011 über den Stand des Netzausbaus sowie über die Ausbauplanungen der Netzbetreiber berichten.


Zurück zur Übersicht