Veronika Bellmann:
Wie schätzt die Bundesregierung den Sachstand und die Perspektiven des europäischen Sattelitennavigationssystems „Galileo“ ein, insbesondere vor dem Hintergrund des Frequenzstreiks mit China und der Entwicklung des chinesischen globalen Systems Beidou und den demnächst von den Amerikanern angebotenen dritten Generation des GPS?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer vom 28. April 2010:
Galileo soll aus insgesamt 30 Satelliten auf 3 Umlaufbahnen bestehen und als eigenständiges System das europäische Engagement in dieser Hochtechnologie unterstreichen. Ab 2014 wird die Navigation erstmals auf der Basis der präzisen und allein europäisch kontrollierten
Signale von Galileo möglich sein.
Derzeit laufen 2 Phasen des Programms parallel: Zum einen werden in der sog. Entwicklungsphase die ersten 4 Satelliten gebaut und im All platziert. Die Starts von je 2 der Satelliten sind für Dezember 2010 und Mai 2011 geplant. Die Finanzierung dieser Phase erfolgt aus dem EU-Haushalt und durch die Mitgliedstaaten der ESA (Europäische Weltraumbehörde). Zum anderen läuft seit 2008 die ausschließlich aus dem EU-Haushalt finanzierte sog. Errichtungsphase, in der der Ausbau zur vollen Satellitenkonstellation erfolgen soll. Die Europäische Kommission hat mit Unterstützung der ESA im Vergabeverfahren für die Errichtungsphase bereits mehrere Aufträge vergeben, darunter einen ersten Teilauftrag über 14 Satelliten an die OHB System AG für insgesamt 566 Mio. Euro. Sowohl mit OHB als auch mit der EADS Astrium GmbH ist außerdem ein Rahmenvertrag über die Lieferung von Satelliten geschlossen worden, da sich durch einen langfristigen Wettbewerb zwischen 2 Anbietern programmatische und technische Risiken besser handhaben sowie auch zukünftig angemessene Preise erzielen lassen. Die Galileo-Satelliten werden also in jedem Fall aus Deutschland kommen, was als großer Erfolg für die deutsche Raumfahrtindustrie anzusehen ist. Darüber hinaus ist Oberpfaffenhofen als Standort für ein Galileo-Kontrollzentrum (neben dem italienischen Fucino) bereits gesetzt.
Im EU-Haushalt sind für den Systemaufbau bis 2013 insgesamt 3,4 Mrd. Euro verfügbar. Ziel der Kommission ist es, bis 2014 18 operationelle Satelliten im Orbit zu haben und auf dieser Basis erste Dienste anbieten zu können. Der Ausbau zur Vollkonstellation von 30 Satelliten ist für die Zeit ab 2014 vorgesehen. Noch für das erste Halbjahr 2010 hat die Kommission Vorschläge zur weiteren Finanzierung von Galileo sowie zur Gestaltung des Galileo-Betriebs angekündigt. Das Marktpotential wird von der Bundesregierung als erheblich eingeschätzt – so erwarten aktuelle Studien einen möglichen
volkswirtschaftlichen Nutzen von etwa 90 Mrd. Euro bis 2027. Zugleich ist allerdings davon auszugehen, dass die Betriebskosten die direkten Einnahmen auch langfristig wesentlich übersteigen werden. Ziel der Bundesregierung ist es deshalb, dass das System durch Nutzung aller Einnahmemöglichkeiten auch kommerziell erfolgreich wird und insbesondere innovative kleinere Unternehmen die sich bietenden Chancen bestmöglich wahrnehmen können. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung veranstaltet jährlich Galileo-Anwenderkonferenzen und bietet mit dem Forum für Satellitennavigation regionalen Initiativen die Möglichkeit der Vernetzung und eine Plattform für gezielten Informations- und Erfahrungsaustausch.
Darüber hinaus fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Rahmen des Nationalen Navigationsprogramms mit jährlich 12 bis 15 Mio. Euro Forschung und Entwicklung im Bereich der Satellitennavigation.
Galileo als globales System ist in allen Teilaspekten stets im Zusammenspiel mit den anderen globalen Systemen zu sehen. Mit den USA besteht seit 2004 ein Kooperationsabkommen, das die Kompatibilität und Interoperabilität der Systeme sichert. Das bedeutet, dass mit einem Endgerät sowohl GPS- als auch Galileo-Signale empfangen und verarbeitet werden können. Dies wird auch bei der nächsten Generation von GPS der Fall sein. Für den Nutzer hat dies den Vorteil, dass er mit der Inbetriebnahme von Galileo auf eine sehr große Anzahl an „sichtbaren“ Satelliten zurückgreifen kann, was die Verfügbarkeit der Navigation entscheidend verbessert, gerade auch in bisher schlecht abgedeckten Regionen wie in hohen nördlichen Breiten oder in Innenstädten. Gegenüber GPS verfügt Galileo jedoch über entscheidende Vorteile: Wegen der europäischen Kontrolle des Systems wird es möglich, eine Verfügbarkeitsgarantie abzugeben. Dies ebnet den Weg für den Einsatz in sicherheitskritischen Bereichen wie der Luftfahrt. Daneben wird es Zusatzinformationen zur Qualität und Verlässlichkeit des abgestrahlten Signals geben (sog. Integritätsinformation).
Für das chinesische System Compass, das aus dem bisher aufgebauten regionalen System Beidou hervorgehen soll, wird die globale Verfügbarkeit für 2020 angestrebt. Im Bereich des allein für staatlich autorisierte Nutzer vorgesehenen Galileo „Public Regulated Service“ (PRS) besteht bislang eine Frequenzüberlagerung mit dem vergleichbaren chinesischen Dienst, was die ständige sichere Verfügbarkeit des PRS beeinträchtigen kann. Die EU führt deshalb seit längerem Verhandlungen mit der chinesischen Seite über eine Frequenzaufteilung, die jedoch noch zu keinem Ergebnis geführt haben. Beim
jüngsten Treffen im Januar 2010 räumte China aber zumindest ein, dass eine Trennung der benutzten Frequenzen wünschenswert sei und beide Systeme davon profitieren könnten.
Veronika Bellmann:
Sind Steigerungen der Infrastrukturkosten für Bahnbetreiber beabsichtigt, wenn die zu erwartende Modifikation des Trassenpreissystems unter Wegfall der Regionalfaktoren die bei der DB Netz AG anfallenden Kosten mehr als bisher auf die Eisenbahnstrecke umgelegt werden und wann ist mit dieser Modifikation zu rechnen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann vom 27. April 2010:
Betreiber von Schienenwegen haben ihre Entgelte so zu bemessen, dass die ihnen insgesamt für die Erbringung der Pflichtleistungen entstehenden Kosten zuzüglich einer Rendite, die am Markt erzielt werden kann, ausgeglichen werden. Daher müssen die bislang mit
den Regionalfaktoren erwirtschafteten Erlöse anderweitig gedeckt werden. Dies ist in rechtskonformer Weise auf verschiedene Arten möglich. Die Bundesnetzagentur hat den Wegfall der Regionalfaktoren mit Wirkung zum 12. Dezember 2010, dem Beginn der kommenden Netzfahrplanperiode, angeordnet. Die von der DB Netz AG vorzunehmenden Modifikationen sind damit ab diesem Zeitpunkt zu erwarten.
Veronika Bellmann:
Ist es möglich, die Beseitigung derjenigen Winterschäden an kommunalen Straßen, die zu erhöhten Lärmwerten führen, aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsgesetzes bzw. des Lärmsanierungsanteils aus dem Konjunkturprogramm II zu finanzieren und auf welche rechtliche Grundlage bzw. rechtlich verbindlich fixierte Aussagen und Erläuterungen, die späteren Überprüfungen der Maßnahmen durch die Rechnungshöfe standhalten, können sich die Bundesländer hierbei berufen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer vom 22. April 2010:
Die Bundesregierung hat gegenüber den Ländern erklärt, dass ihrer Auffassung nach die Finanzhilfen des Bundes nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz für die Beseitigung von Winterschäden an kommunalen Straßen dann eingesetzt werden können, wenn das konkrete Investitionsvorhaben im Ergebnis zu einer wahrnehmbaren Minderung des Straßenlärms führt und die weiteren Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Wie bei Finanzhilfen des Bundes verfassungsrechtlich vorgegeben, treffen grundsätzlich die Länder die Entscheidungen darüber, wie das Zukunftsinvestitionsgesetz umzusetzen ist. Die Länder entscheiden über die Auswahl der konkret zu fördernden Projekte und bestimmen die Einzelheiten der Förderung. Dies gilt auch für die Förderung der Beseitigung von Winterschäden an kommunalen Straßen über das Zukunftsinvestitionsgesetz.
Veronika Bellmann:
Welche Position bezieht die Bundesregierung zur geplanten Verlängerung der vorrangigen Transeuropäischen Verkehrsachse 1 (Messina-München-Erfurt-Halle/Leipzig-Berlin) über Rostock nach Skandinavien unter Anbindung von Saßnitz, in Verbindung mit der Verlänge-rung der ebenfalls vorrangigen Verkehrsachse 22 (Prag-Dresden-Berlin-Rostock/Saßnitz), unter entsprechender Anbindung des Raumes Halle/Leipzig/Magdeburg und der entspre-chenden Anmeldung dieses so genannten Vier-Meeres-Schienenkorridors (im Koalitionsvertrag kurz Nord-Süd-Verbindung genannt) bei der EU-Kommission als zusätzliche, weiterfüh-rende und prioritäre Projekte für die für 2010 geplante Revision der TEN-Leitlinien?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke vom 21. April 2010:
Im Rahmen der Revision der TEN-Leitlinien soll das derzeitige Konzept der sogenannten prioritären Projekte zu einem Konzept eines europäischen Kernnetzes weiterentwickelt werden. Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dass der Nord-Süd-Korridor in einem solchen Kernnetz angemessen berücksichtigt wird.
Derzeit gibt es allerdings weder einen Termin noch eine Aufforderung der EU-Kommission zur Anmeldung von Vorhaben für die TEN-Revision. Zurzeit erarbeitet die EU-Kommission eine Methodik, nach deren Kriterien das Kernnetz definiert werden soll. Über konkrete Projekte wird frühestens Ende des Jahres 2010 diskutiert werden. Dessen ungeachtet hat die Bundesregierung das deutsche Interesse an der Aufnahme des obigen Nord-Süd-Korridors in das Kernnetz schon mehrmals gegenüber der EU-Kommission angesprochen.
Veronika Bellmann:
In welchem Umfang beabsichtigt die Bundesregierung im Zuge der Steuerreform eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage für Landwirte einzuführen bzw. welchen Stand hat der aktuelle Diskussionsstand in der Sache?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk vom 15. April 2010:
Der Koalitionsvertrag sieht keine Einführung einer Risikoausgleichsrücklage vor. Im Zuge der Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik für die Jahre nach 2013 wird u. a. die künftige Ausgestaltung der Marktinstrumente beraten. Die Bundesregierung setzt sich dabei dafür ein, die Marktinstrumente auf ein Sicherheitsnetz zu beschränken, um die Landwirtschaft gegen Auswirkungen außergewöhnlicher Marktkrisen zu schützen, ohne dauerhaft in das Marktgeschehen einzugreifen.










