Veronika Bellmann:
Inwiefern unterläuft die Verwendung des Solidaritätszuschlages die Regel, nach der sich der Bund mit den Ländern die Einnahmen aus der Einkommenund Körperschaftsteuer zu teilen hat, und wie ist diese Abweichung von der Regel zu begründen?
Antwort des parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk vom 16. Dezember 2009:
Der Solidaritätszuschlag stellt eine Ergänzungsabgabe im Sinne des Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 Grundgesetz dar und wird als Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben. Nach der Festlegung des Grundgesetzes stehen die Erträge aus der Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer allein dem Bund zu und dienen zur Deckung eines zusätzlichen Finanzbedarfs des Bundes. Der zurzeit bestehende unbefristete Solidaritätszuschlag wurde durch das Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms vom 23. Juni 1993 (BGBl. I Seite 944) mit Wirkung vom Veranlagungszeitraum 1995 an eingeführt. Das Gesetz dient der Anpassung von Staat und Wirtschaft an die veränderten Bedingungen und Aufgaben nach der Herstellung der Deutschen Einheit.
Veronika Bellmann:
Welche konkreten Auswirkungen haben die Prüfungen der Deutschen Bahn AG, insbesondere der Bahn-Gütersparte, auf Betriebsstellen im Freistaat Sachsen und insbesondere auf das geplante Güterverkehrszentrum Glauchau (Baurecht seit 17. November 2009), und wie lautet die entsprechende Begründung zur Auswahl bezüglich des Bestands oder der Auflösung der einzelnen Betriebsstellen?
Antwort des parlamentarischen Staatssekretärs Jan Mücke vom 16. Dezember 2009:
Diese Fragestellung zielt auf unternehmerische Überlegungen der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft.
Als Bundestag und Bundesrat Ende 1993 in breitem politischen Konsens die Bahnreform vollzogen, beschlossen sie als ein wesentliches Ziel die strikte Trennung von staatlichen und unternehmerischen Aufgaben. Infolgedessen trifft der Vorstand der Deutsche Bahn AG alle unternehmerischen Entscheidungen in eigener Verantwortung. Daher sind der Bundesregierung Prüfungen der Deutsche Bahn AG, insbesondere der Bahn-Gütersparte, nicht bekannt. Folglich kann die Bundesregierung auch weder deren Ergebnisse hinsichtlich ihrer konkreten Auswirkungen auf Betriebsstellen im Freistaat Sachsen und insbesondere auf das geplante Güterverkehrszentrum Glauchau beurteilen noch Begründungen für die Auswahl einzelnen Betriebsstellen hinsichtlich des weiteren Bestandes oder ihrer Auflösung wiedergeben.
Veronika Bellmann:
Wie beurteilt die Bundesregierung die einseitige Belastung des Schienenverkehrs durch den CO²-Emmissionshandel und wie kann die einseitige Benachteiligung des Verkehrsträgers Schiene bzw. die Doppelbelastung aus Emissionshandel und Energiebesteuerung beendet bzw. der Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Schiene entgegengewirkt werden?
Antwort der parlamentarischen Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser vom 15. Dezember 2009:
Die Belastung der einzelnen Verkehrsträger resultiert aus einer Vielzahl verschiedener Instrumente. Die Bundesregierung setzt sich fortlaufend dafür ein, den Rahmen für einen fairen Wettbewerb der Verkehrsträger zu schaffen. Die indirekte Belastung infolge der Kohlendioxid-Einpreisung, die aus dem Emissionshandel für den Schienenverkehr resultiert, ist nicht isoliert zu bewerten, sondern muss im Kontext auch anderer Instrumente (z. B. Maut, Mineralölsteuer, Sonderregelung Ökosteuer) gesehen werden.
Veronika Bellmann:
Welche Entwicklungshilfeprojekte mit deutscher Beteiligung gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Namibia und welche davon werden in Zusammenarbeit mit der Firma Geohumus (Geschäftsführer Wulf Bentlage ) durchgeführt?
Antwort des Staatssekretärs Hans-Jürgen Beerfeltz vom 11. Dezember 2009:
Im Rahmen der deutsch-namibischen technischen und finanziellen Zusammenarbeit werden Projekte in den Schwerpunkt-Bereichen Umwelt und Ressourcenschutz, Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Transport durchgeführt. Hinzu kommen Maßnahmen zur HIV / Aids-Prävention, Bildung, Erneuerbare Energien sowie zur Unterstützung der nationalen Versöhnung vor dem Hintergrund der besonderen deutsch-namibischen Geschichte. Weder im Rahmen der finanziellen noch im Rahmen der technischen Zusammenarbeit mit Namibia bestehen derzeit Kooperationen mit der Firma Geohumus.
Darüber hinaus finanziert Deutschland anteilig entwicklungspolitische Programme multilateraler Institutionen in Namibia, insbesondere der Europäischen Kommission und der Vereinten Nationen. Des Weiteren unterstützt die Bundesregierung in Namibia Projekte privater deutscher Träger, politischer Stiftungen und Kirchen. Zu einer Kooperation mit der Firma Geohumus in diesem Rahmen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Veronika Bellmann:
1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Aussagen des ehemaligen Präsidenten von Namibia, Dr. Sam Nujoma, der im Mai diesen Jahres Jugendliche aufforderte „gegen Kolonialisten die Waffen aufzunehmen“ und außerdem gegen Ausländer und Opposi-tionelle hetzte, der im Juni während einer Wahlkampfrede explizit die deutsch-evangelisch-lutherische Kirche und „ihre weißen Freunde in Deutschland“ scharf an-gegriffen und angedroht hat, ihnen „in die Köpfe zu schießen“, der im September bei einer weiteren Wahlkampfveranstaltung erneut gegen Weiße hetzte und gegen die Deutschen, denn sie seien für die mangelnde Gebärfähigkeit der Hererofrauen ver-antwortlich, dazu aufforderte, Briten „auf die Köpfe zu schlagen“, denn sie seien Imperialisten und Kriminelle, sowie aus den seit Monaten ausstehenden offiziellen Äußerungen der namibischen Regierung zu den Drohungen Nujomas?
2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Rechtfertigung der rassistischen Äußerungen Sam Nujomas durch die Justizministerin und SWAPO-Generalsekretärin Pendukeni Iivula-Ithana insbesondere mit Wirkung auf die Ausgestaltung und die Höhe der im in-ternationalen Vergleich überproportionale Pro-Kopf-Entwicklungshilfe Deutschlands für Namibia, und welchen Schutz und Rückhalt für Deutschsprachige kann die deut-sche Botschaft in Windhoek bieten?
Antwort der Staatssekretärin im Auswärtigen Amt Cornelia Pieper vom 10. Dezember 2009:
Die namibische Regierung hat sich die im Wahlkampf getätigten Äußerungen des ehemaligen Staatspräsidenten Dr. h. c. Sam Nujoma nicht zu eigen gemacht und sich in Gesprächen mit Vertretern der deutschen Botschaft Windhuk stets distanziert.
Die Äußerungen spiegeln somit nicht den tatsächlichen, sehr guten Stand der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Namibia wider.
Es ist nicht erkennbar, dass deutsche Staatsangehörige bzw. Deutschstämmige in Namibia einer gezielten Diskriminierung oder objektiv erhöhten Gefährdung unterlägen.
Die Botschaft Windhuk unterstützt deutsche Staatsbürger bei Bedarf im Rahmen ihrer Aufgaben aus dem Gesetz über den Auswärtigen Dienst und dem Konsulargesetz innerhalb des völkerrechtlich zulässigen Rahmens.










