Fragen an die Bundesregierung Februar 2010.

Veronika Bellmann:

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Beraterfunktion des ehemaligen Bankmanagers der SachsenLB, C.W., bei der EU-Kommission zum Thema „Staatshilfen für Banken” und hält sie diese Beraterfunktion vor dem Hintergrund für sachgerecht, dass C.W. nach 1998 die SachsenLB-Außenstelle Dublin aufgebaut hat und dort schließlich die Fondsgeschäfte getätigt worden sind, die für die Verluste der SachsenLB und den Notverkauf gesorgt haben?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk vom 9. Februar 2010:

Die Bundesregierung nimmt zu möglichen Beratungsaufträgen der EU-Kommission nicht Stellung.


Veronika Bellmann:

Welche Auswirkungen hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Hochgeschwin-digkeits-Kommunikationsnetz VDSL (Aktenzeichen 6 C 22.08) auf die Breitbandstrategie des Bundes und die diesbezüglichen Planungen der Länder?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernd Pfaffenbach vom 8. Februar 2010:

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 27. Januar 2010 der Klage der Deutschen Telekom AG (DT AG) gegen die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) im Hinblick auf den VDSL-Ausbau verfügte Regulierung des Marktes für Teilnehmeranschlüsse teilweise stattgegeben.
Die BNetzA hatte der DT AG auferlegt, ihren Wettbewerbern Zugang zu den für ihren VDSL-Ausbau errichteten Kabelverzweigern und Kabelkanälen zu gewähren sowie – falls im Einzelfall nicht ausreichend Kabelkanäle zur Verfügung stünden – Zugang zu unbeschalteten Glasfaserleitungen zwischen Kabelverzweigern und Hauptverteilern zu gewähren.
In Bezug auf den Zugang zu den Kabelverzweigern und den Kabelkanälen wurde die Regulierungsverfügung der BNetzA vom BVerwG zur Belebung des Infrastrukturwettbewerbs bestätigt. Wettbewerber können damit unter Rückgriff auf diese Basisinfrastruktur mit zumutbarem Aufwand eigene Infrastruktur aufbauen.
Lediglich eine darüber hinausgehende Ausweitung der Zugangsverpflichtung auf die von der DT AG im Zuge ihres VDSL-Ausbaus verlegten Glasfaserleitungen sah das BVerwG aufgrund des dabei von der DT AG übernommenen Investitionsrisikos nicht als gerechtfertigt an. Diese Verpflichtung wurde aufgehoben.
Spürbare Auswirkungen des Urteils auf die Breitbandstrategie des Bundes und die diesbezüglichen Planungen der Länder sind nicht zu erwarten.


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