Fragen an die Bundesregierung im Oktober 2010.

Veronika Bellmann:

Inwiefern erachtet die Bundesregierung es als notwendig, aus EU-Mitteln für transeuropäische Verkehrsnetze (TEN-V) auch Mittel für Erhaltungs- und Unterhaltungskosten für nationale Verkehrsinfrastrukturen zu verwenden, und welches Ergebnis hat eine diesbezügliche
Anfrage des zuständigen Bundesministers an die EU-Kommission?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer vom 20. Oktober 2010:

Geltende Grundlage für die Gewährung von Zuschüssen ist die Verordnung (EG) Nr. 680/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Verkehrs- und Energienetze. Diese Verordnung erlaubt es nicht, Zuschüsse für Erhaltungs- und Unterhaltungskosten für nationale Infrastrukturen zu verwenden. Der EU-Kommission steht hier kein Ermessensspielraum zu.
Die Bundesregierung hat allerdings gegenüber der EU-Kommission schon mehrfach darauf hingewiesen, dass die Erhaltung und Unterhaltung der Infrastrukturen des transeuropäischen Verkehrsnetzes der wichtigste Faktor für ein funktionsfähiges Netz ist und dass Deutschland erhebliche Mittel aufbringt, um den Anforderungen des weiträumigen Verkehrs in Europa gerecht zu werden.
Derzeit ist nicht abzusehen, ob in dem notwendigen Rechtsetzungsverfahren zur Änderung der Verordnung anlässlich der künftigen Finanzperiode 2014 bis 2020 eine Möglichkeit aufgenommen wird, die den Einsatz der Mittel auch für Erhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen dann erlaubt. Ein erster Entwurf durch die EU-Kommission ist für das Frühjahr 2011 zu erwarten.


Veronika Bellmann:

Wie steht die Bundesregierung zur möglichen Gefährdung der KWK-Anlagen (KWK: Kraft- Wärme-Kopplung) vieler Stadtwerke vor dem Hintergrund der fehlenden Förderung der Einspeisung von KWK-Strom in die Netze?

Antwort des Staatssekretärs Jochen Homann vom 19. Oktober 2010:

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass es auf der Grundlage des KWK-Gesetzes sowohl eine finanzielle Förderung für die Erzeugung von KWK-Strom als auch einen Einspeisevorrang gibt.


Veronika Bellmann:

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die geplante Erhebung einer Bankenabgabe, die nur im Inland wirksam ist, von den Finanzinstituten nicht umgangen werden kann?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk vom 14. Oktober 2010:

Das Bundesministerium der Finanzen prüft derzeit, unter welchen Voraussetzungen es Kreditinstituten möglich sein könnte, sich der Bankenabgabe zu entziehen. Ziel ist es, durch entsprechende Ausgestaltung der Regelungen die Umgehungsmöglichkeiten nicht zuzulassen bzw. Abwanderungen zu verhindern. Hierzu stehen verschiedene Lösungsansätze zur Verfügung: zum einen die nationalen Regeln möglichst „wasserdicht“ auszugestalten und zum anderen auf eine EU-weite Regulierung von Restrukturierungsverfahren für systemrelevante Banken hinzuwirken, die durch entsprechende Abgaben der Banken finanziert werden. Durch eine einheitliche europaweite Regulierung werden etwaige Umgehungsmöglichkeiten stark eingeschränkt.
Die EU-Kommission hat mit ihrer Mitteilung „Bankenrettungsfonds“ vom 26. Mai 2010 einen ersten Schritt in Richtung einer EU-weiten Regulierung unternommen. Sie hat Legislativvorschläge für den Beginn des Jahres 2011 angekündigt. Aktuell finden zu diesem Thema auch intensive Beratungen auf Ebene des Europäischen Rates statt.
Die Bundesregierung hat durch die Vorlage des Gesetzentwurfs für ein Restrukturierungsgesetz die Arbeiten auf europäischer Ebene beschleunigt und wird das Verfahren auch weiterhin konstruktiv begleiten.


Veronika Bellmann:

Aus welchen Gründen ruft die Bundesregierung den im Rahmen des Konjunkturprogramms der Europäischen Union geöffneten Fonds für regionale Entwicklung 2009 für Investitionen im Wohnungsbau in Höhe von 680 Mio. Euro nicht ab, und welchen Einfluss hat der fehlende Abruf auf die Höhe der EU-Mittel in der Förderperiode ab 2013?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Hintze vom 12. Oktober 2010

In die Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1783/1999 wurde im Jahr 2009 ein neuer Fördertatbestand aufgenommen.
Nach Artikel 7 Absatz 1a der Verordnung sind in jedem Mitgliedstaat Ausgaben für die Verbesserung der Energieeffizienz und zur Nutzung von erneuerbaren Energien in bestehenden Wohngebäuden bis zu einem Betrag von 4 Prozent der insgesamt aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung augewiesenen Finanzmittel förderfähig.
Dies bedeutet, dass die einem Mitgliedstaat zugewiesenen Finanzmittel für diese Art von Förderung eingesetzt werden dürfen, was vorher nicht möglich war. Es werden jedoch keine zusätzlichen Mittel aus dem EU-Haushalt dafür zur Verfügung gestellt. Die Mittel für die laufende Förderperiode 2007 bis 2013 sind in Operationellen Programmen bestimmten Förderbereichen zugeordnet (z. B. Innovation und Forschung und Entwicklung, Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen). In Deutschland sind für die Umsetzung der Operationellen Programme mit Ausnahme eines sektoralen Verkehrsprogramms des Bundes, das vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung verwaltet wird, die Länder zuständig.
Falls sich ein Bundesland dafür entscheidet, die neue Fördermöglichkeit wahrzunehmen, ist eine Aufnahme dieses Maßnahmenbereichs in das jeweilige Operationelle Programm notwendig. Die Änderung des Operationellen Programms muss nach Beschlussfassung durch den Begleitausschuss bei der Europäischen Kommission beantragt und von ihr genehmigt werden. Außerdem muss das Bundesland dafür sorgen, dass eine entsprechende Förderrichtlinie erlassen wird. Mit der in der Frage genannten Summe von 680 Mio. Euro werden lediglich die Mittel beziffert, die in Deutschland für entsprechende Fördermaßnahmen insgesamt eingesetzt werden dürfen. Ob dies tatsächlich geschieht und ob damit ein höherer strukturpolitischer Effekt erzielt werden kann als mit den bisher vorgesehenen Maßnahmen, liegt im Ermessen der das Programm verwaltenden Stellen und hängt von der Nachfrage bei den Begünstigten ab. Der Bundesregierung ist bislang kein Änderungsantrag eines Bundeslandes bekannt.
Die Bundesregierung kann somit derzeit keine Aussage darüber treffen, wie viele Mittel einzelne Bundesländer für diesen Förderbereich vorsehen und in welchem Umfang diese Förderung zukünftig in Anspruch genommen wird. Die Verhandlungen zum neuen EU-Finanzrahmen werden beginnen, wenn die Europäische Kommission ihre Vorschläge dazu vorlegt. Dies wird voraussichtlich im Laufe dieses Herbstes mit dem Bericht der Europäischen Kommission zum Mid-Term-Review der Fall sein. Konkrete Vorschläge sind jedoch erst im Jahr 2011 zu erwarten. Sobald die Vorschläge der EU-Kommission vorliegen, wird die Bundesregierung hierzu eine Position abstimmen. Innerhalb der Bundesregierung ist das Auswärtige Amt für die Verhandlungen zum mehrjährigen
Finanzrahmen 2014 bis 2020 federführend.


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