Mündliche Fragen an die Bundesregierung von Veronika Bellmann:
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Sachverhalt, dass der namibianische Altpräsident Dr. Sam Nujoma mit neuerlichen, gleichermaßen streitbaren wie abstoßenden Aussagen gegen Deutsche – so hat Nujoma bei einer Rede in einem Dorf nahe Ongwediva am Sonntag, den 14. Juni 2009, die Deutsche Evangelisch-Lutherische Kirche (DELK) angegriffen und ihr unterstellt, „vor der Unabhängigkeit mit dem Feind kollaboriert zu haben und möglicherweise noch immer ein Feind zu sein“ und hinzugefügt: „Wir tolerieren sie. Aber wenn sie sich nicht benehmen, werden wir sie angreifen. Und wenn sie dann ihre weißen Freunde aus Deutschland rufen, dann schießen wir ihnen in die Köpfe.“ – negativ aufgefallen ist und sich die regierende SWAPO (South-West Africa People’s Organisation) bisher nicht eindeutig von diesen Äußerungen distanziert hat?
Antwort von Dr. h. c. Gernot Erler, Staatsminister im Auswärtigen Amt vom 1.Juli 2009:
Die Bundesregierung hat die in verschiedenen Presseberichten wiedergegebenen angeblichen Äußerungen des ehemaligen Staatspräsidenten Dr. h. c. Sam Nujoma mit Besorgnis zur Kenntnis genommen. Deshalb hat der deutsche Botschafter in Windhuk am 23. Juni 2009 hochrangig Kontakt zur namibischen Regierung aufgenommen und um Aufklärung gebeten. Bei diesem Gespräch hat die namibische Regierung mit Erleichterung die besonnene Reaktion des namibischen Kirchenrates, zu dem auch die Evangelisch-Lutherische Kirche in Namibia gehört, und die Tatsache, dass der Kirchenrat das Gespräch mit Dr. Sam Nujoma sucht, zur Kenntnis genommen.
Auch der namibische Botschafter in Berlin wurde gebeten, seine Regierung von der Besorgnis der Bundesregierung in Kenntnis zu setzen. Die namibische Regierung sagte zu, den Wahrheitsgehalt der Presseberichte zu prüfen. Diese Prüfung ist bisher nicht abgeschlossen.
Daher hat die namibische Regierung die Äußerung des früheren Präsidenten Dr. Sam Nujoma weder bestätigt noch dementiert.
Aus Sicht der Bundesregierung entsprächen die berichteten Äußerungen nicht dem tatsächlichen guten Stand der bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und Namibia.
Veronika Bellmann:
Herr Staatsminister, es ist der Regierung unbenommen, diese Äußerung noch einmal zu prüfen. Aus meiner Sicht ist es keine Äußerung, die nur angeblich gemacht worden ist. Sie ist von einem Angehörigen der namibischen Menschenrechtsorganisation, der bei der Veranstaltung anwesend war, auf der Sam Nujoma dies geäußert hat, direkt aufgenommen worden.
Wenn man hört, dass man Vertreter der Deutschen Evangelisch-Lutherischen Kirche dort bei Nichtbenehmen angreifen werde und Deutschen, die ihnen zu Hilfe kämen, in die Köpfe schießen werde, ist man schon erschüttert.
Wir haben eine umfangreiche Partnerschaft zwischen der Universität in Freiberg und der Universität in Windhuk, die sich, wie ich aus meinem Wahlkreis weiß, möglicherweise auch noch auf Kirchengemeinden Sportverbände und dergleichen erstrecken könnte. Den
Menschen, die das wollen, aber das jetzt hören, macht das schon Angst.
Hinzu kommt, dass diese Äußerung von Altpräsident Sam Nujoma, die sich gegen Deutsche gerichtet hat, nicht die einzige dieser Art ist. Er hat in der Vergangenheit auch gegen Ausländer, gegen Juden, selbst gegen die Opposition menschenverachtende Äußerungen gemacht,
die durchaus unter Menschenrechtsaspekten zu bewerten wären.
Nun haben Sie gesagt, dass die deutsche Botschaft eine Art Protestnote abgegeben hat und dass auch das Auswärtige Amt seine Besorgnis zum Ausdruck gebracht hat. Nun frage ich Sie: Ist das an dieser Stelle tatsächlich genug?
Hier schließt sich – ähnlich wie bei dem Thema Honduras – noch eine Frage an. Wir geben einen nicht unerheblichen Teil unserer Entwicklungshilfegelder nach Namibia – Entwicklungshilfegelder sind auch Steuergelder von Deutschen –, nicht nur für Deutsche, sondern für das namibische Volk. Kann man es im Hinblick darauf hinnehmen oder auch nur akzeptieren, dass man es bei der Protestnote belässt?
Dazu noch die Frage: Wie gehen Sie nach Prüfung dieser Äußerung damit um, auch im Hinblick auf die Praxis bei der Entwicklungshilfe?
Antwort von Dr. h. c. Gernot Erler, Staatsminister im Auswärtigen Amt vom 1.Juli 2009:
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Die Bundesregierung hat, wie ich ausgeführt habe, das getan, was man in solchen Fällen international üblicherweise tut: Sie ist in Windhuk vorstellig geworden wie auch beim namibischen Botschafter hier in Berlin. Wir haben die Zusage,
dass die Äußerungen geprüft werden. Sie persönlich haben keinen Zweifel daran, dass sie so gefallen sind. Das deckt sich aber noch nicht mit den Erkenntnissen der Untersuchungen, da noch keine abschließende Klärung des Vorgangs stattgefunden hat.
Zunächst einmal ist es natürlich Angelegenheit der namibischen Regierung, eine Erklärung abzugeben. Diese müssen wir jetzt erst einmal abwarten. Insofern wäre es vorschnell, schon jetzt über irgendwelche Konsequenzen nachzudenken. Bei einem solchen Vorgang ist
es international üblich, erst einmal die Aufklärung abzuwarten. Erst dann kann man entscheiden, welche Schlüsse zu ziehen sind.
Veronika Bellmann:
Ich möchte in diesem Zusammenhang nachfragen, wie lange nach Ihren Vorstellungen der Zeitraum ist, den Sie abwarten wollen. Wer die afrikanischen Verhältnisse kennt, der weiß, dass in Afrika gilt: Alles verzögert sich, vor allen Dingen, wenn es sich um solche sehr diffizilen
Tatbestände handelt. Wird die deutsche Bundesregierung darauf dringen, dass dieser Vorgang zügig abgearbeitet wird, und zwar nicht nur unter dem Aspekt des Schutzes der Deutschen, sondern auch unter dem Aspekt des Schutzes der Menschenrechte?
Antwort von Dr. h. c. Gernot Erler, Staatsminister im Auswärtigen Amt vom 1.Juli 2009:
Frau Kollegin Bellmann, ich habe viel Verständnis für Ihre Ungeduld. Es ist aber in solch einem Fall nicht üblich, von unserer Seite einen Zeitpunkt festzulegen. Selbstverständlich erwarten wir eine Aufklärung zu den möglichen Äußerungen von Herrn Nujoma. Das liegt
aber jetzt in der Hand der namibischen Regierung, die nach unserer Auffassung – ich habe auf den guten bilateralen Status hingewiesen – auch ein Eigeninteresse an der Aufklärung dieses Vorgangs haben sollte. Wie Sie wissen – Sie haben das selber angesprochen –, haben wir
nicht nur gute bilaterale Beziehungen, sondern Namibia bekommt auch pro Kopf die höchste Entwicklungshilfe, die Deutschland leistet. Ich bin ganz sicher, dass sich alle Verantwortlichen dort darüber bewusst sind, dass diese guten Beziehungen ein Gut sind, das man erhalten
sollte, und zwar auf beiden Seiten: Wir wollen das und die namibische Regierung nach unserer Auffassung auch. Insofern rechnen wir damit, dass der Aufklärungsprozess erfolgreich sein wird.
Veronika Bellmann:
Wie erklärt sich die Bundesregierung den in der Presse veröffentlichten Minusbetrag
(- 4 %) der Orthopäden bei der Entwicklung der Arzthonorare?
Antwort des parlamentarischen Staatssekretärs Rolf Schwanitz vom 5. August 2009:
Bis 2008 wurden die vertragsärztlichen Leistungen je nach Region, Arztgruppe, Krankenkassenart und Leistungsart stark unterschiedlich vergütet, oftmals ohne dass es dafür eine sachliche Begründung gab. Ein wichtiges Ziel der Vergütungsreform war es, bestehende “Ungerechtigkeiten” zwischen den Arztgruppen und zwischen Ärzten in verschiedenen Regionen zu beseitigen. Zum 1. Januar 2009 wurden die “Preise” deshalb weitgehend aneinander angeglichen. Insgesamt werden in Folge der Reform deutlich mehr finanzielle Mittel zur Vergütung der Ärztinnen und Ärzte und damit zur Versorgung der Versicherten bereitgestellt.
Die von Ihnen angesprochenen Presseinformationen beruhen auf einer Auswertung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf Grundlage erster-z.T. vorläufiger und nicht vollständiger-Abrechnungsdaten des Jahres 2009 aus den einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen. Diese Zahlen zeigen, dass die deutliche Mehrzahl der Ärzte von Honorarzuwächsen profitiert, insbesondere auch die Ärzte, die bislang weit unterdurchschnittliche Preise für ihre Leistungen bekommen haben. Umgekehrt ist es bei einigen Ärzten offenbar zu Honorarverlusten gekommen. Solche Honorarverluste können im Zusammenhang mit einer so grundlegenden Honorarreform – gerade vor dem Hintergrund der Zielsetzung der gerechteren Vergütung der Ärzte auch zwischen den Arztgruppen – niemals ganz ausgeschlossen werden. Soweit es durch die Honorarreform in einzelnen Praxen zu übermäßigen Honorarverlusten kommen sollte, liegt es in der Verantwortung der regionalen Vertragspartner vor Ort, Maßnahmen zu ergreifen, um dem entgegenzusteuern. Dies sieht das Gesetz ausdrücklich vor und dazu haben die zuständigen Vertragspartner alle Instrumente in der Hand. Darüber hinaus wird es in den nächsten Wochen und Monaten vorrangige Aufgabe der dafür zuständigen Selbstverwaltung und Ärzte sowie Krankenkassen sein, auf der Grundlage flächendeckender Echt-Abrechnungsdaten die Auswirkungen der Vergütungsreform auf die einzelnen Arztgruppen weiter zu analysieren und zu prüfen, ob und inwieweit ggf. Anpassungsbedarf bei einzelnen Regelungen besteht.










