Fragen an die Bundesregierung Juli 2010.

Veronika Bellmann:

Wie positioniert sich die Bundesregierung in Bezug auf die in Anhang IV der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie) vorgesehene Ausnahmeregelung für Blei, Cadmium und Quecksilber in Detektoren für ionisierende Strahlung, und inwiefern gilt diese auch für aus Nicht-EU-Ländern eingeführte Fotovoltaikmodule?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katherina Reiche vom 28. Juli 2010:

Die Regelungen der RoHS gelten für alle elektrischen und elektronischen Geräte, die in der EU in Verkehr gebracht werden, soweit diese in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, d. h. einer der zehn festgelegten Gerätekategorien entsprechen. Die Systematik der RoHS sieht dabei zwei Möglichkeiten vor, nach denen diese elektrischen und elektronischen Geräte nicht den Stoffbeschränkungen der RoHS unterliegen:

  • – zeitlich unbefristete, explizite Ausschlüsse bestimmter elektrischer und elektronischer Geräte aus dem Anwendungsbereich,
  • – zeitlich befristete Ausnahmen (derzeit vier Jahre) für bestimmte Verwendungen der beschränkten Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten.

Für die angesprochenen „Detektoren für ionisierende Strahlung“ besteht aktuell eine solche, zeitlich befristete Ausnahme im Anhang VI der RoHS.
Die RoHS-Richtlinie befindet sich derzeit in einem Änderungsverfahren. Eines der zentralen Themen in diesem Änderungsverfahren ist der Anwendungsbereich der Richtlinie.
Photovoltaikmodule sind bislang nicht vom Anwendungsbereich der RoHS-Richtlinie erfasst, da sie keiner der den Anwendungsbereich bestimmenden Kategorien zuzuordnen sind. Im Rahmen des Änderungsverfahrens haben sich sowohl eine Mehrheit der Mitgliedstaaten als auch das Europäische Parlament für die Einführung eines offenen Anwendungsbereiches ausgesprochen. Durch diesen würden zunächst alle Elektro- und Elektronikgeräte erfasst, es sei denn, sie werden explizit durch Artikel 2 Absatz 3 aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen. Auch Photovoltaikmodule würden demzufolge zukünftig in den Anwendungsbereich fallen und den Stoffbeschränkungen der RoHS unterliegen, sofern kein entsprechender Ausschluss in die Richtlinie aufgenommen wird.
Die Bundesregierung unterstützt einen solchen expliziten Ausschluss für Photovoltaikmodule, da diese einen wichtigen Beitrag zur Erreichung sowohl der nationalen als auch der europäischen Klimaziele leisten und derzeit eine Aufnahme dieser Geräte in den Anwendungsbereich auch aus abfallpolitischer Sicht nicht erforderlich erscheint.
Photovoltaikmodule haben eine lange Lebensdauer (20 bis 25 Jahre), so dass erst ab 2015 eine signifikante Anzahl das Ende ihres Lebenszyklus erreichen wird. Sowohl aufgrund des Gewichts und der Komplexität des elektrischen Systems der Photovoltaikinstallationen als auch aufgrund von Sicherheitsaspekten werden Photovoltaikmodule am Ende ihres Lebenszyklus üblicherweise durch professionelles Fachpersonal deinstalliert und auch entsorgt. Ferner haben Unternehmen der Photovoltaikindustrie im Juli 2007 den Zusammenschluss PV Cycle gegründet, um Verantwortung für die PV-Module entlang der gesamten Wertschöpfungskette übernehmen zu können.
Ziel dieser Initiative ist es, ein freiwilliges Rücknahme- und Recycling-Programm für PV-Altmodule einzurichten. Mit Hilfe des Rücknahme- und Recyclingsystems sollen alle PV-Altmodule eingesammelt und 95 Prozent der eingesammelten Menge recycelt werden.
Auch hierdurch wird verstärkt dazu beigetragen werden, dass Photovoltaikmodule am Ende ihres Lebenszyklus einer fachgerechten Entsorgung zugeführt, Ressourcen geschont und die im Abfallstrom vorhandenen Substanzen nicht zu einer Gefährdung von Mensch und Umwelt führen werden.
Um die Notwendigkeit der Ausschlüsse aus dem Anwendungsbereich der RoHS – und damit auch den Ausschluss für Photovoltaikmodule – zu einem bestimmten Zeitpunkt überprüfen zu können, unterstützen sowohl Deutschland als auch eine Mehrheit der Mitgliedstaaten die Aufnahme einer Revisionsklausel in die RoHS.


Veronika Bellmann:

Inwiefern beabsichtigt die Deutsche Bahn AG, sich hinsichtlich der Initiative des Freistaates Sachsen für einen europäischen Vier-Meeres-Schienenkorridor (EU4SEA-Rail) im Rahmen der Revision der Transeuropäischen Netze (TEN) einzubringen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann vom 15. Juli 2010:

Die Bundesregierung wird sich im Rahmen der Revision der TENLeitlinien entsprechend dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP für eine leistungsfähige Schienenverbindung nach Südosteuropa einsetzen. Davon abweichende Pläne oder Initiativen der Deutschen Bahn AG sind der Bundesregierung nicht bekannt.


Veronika Bellmann:

Wie hoch ist die derzeitige Anzahl der Kinder im Alter von null bis drei Jahren in den einzelnen Bundesländern, und wie stellt sich die Prognose für die Jahre 2010 bis 2013 für die Betreuung dieser Kinder in einer Kindertagesstätte (aufgeschlüsselt nach Bundesländern) dar?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Hermann Kues vom 5. Juli 2010:

Die Anzahl der Kinder im Alter von null bis drei Jahren in den einzelnen Ländern ergibt sich aus der folgenden Tabelle (bitte auf die Tabelle klicken, zur Komplettansicht):

tabelle
Bund, Länder und Kommunen haben beim sogenannten Krippengipfel im April 2007 vereinbart, dass im Jahr 2013 ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot auf der Grundlage einer Betreuungsquote von bundesweit durchschnittlich 35 Prozent der unter dreijährigen Kinder zur Verfügung stehen soll. Auf dieser Grundlage greift ab dem Kindergartenjahr 2013 ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für die 1- bis 2-jährigen Kinder. Für die 3-jährigen Kinder, die von der Frage umfasst werden, besteht dieser Rechtsanspruch bereits.
Der Bundesregierung liegen aufgrund des Stichtags der amtlichen Statistik mit der Frage in Zusammenhang stehende Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen zuletzt mit Stand vom 1. März 2009 vor. Sie finden, soweit die Altersgruppe der unter ein- bis unter dreijährigen Kinder betroffen ist, Eingang in den nächsten Bericht der Bundesregierung gemäß § 24a Absatz 5 SGB VIII, der noch im laufenden Monat vorgelegt werden soll.
Eine darüber hinausgehende Prognose für die Betreuung der 0- bis 3-Jährigen in einer Kindertagesstätte für die Jahre 2010 bis 2013, aufgeschlüsselt nach Ländern, ist der Bundesregierung nicht möglich. Dies ist, neben den Wünschen der Personensorgeberechtigten, in dem in der Frage genannten Zeitraum vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs im Jahr 2013 von einer Reihe weiterer Faktoren abhängig, wie zum Beispiel der Verfügbarkeit von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Einrichtungen und Kindertagespflege in den einzelnen Ländern sowie den jeweiligen rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen auf Landes- und kommunaler Ebene.
Es ist beabsichtigt, im Rahmen der jährlichen Berichterstattung auf der Grundlage von § 24a Absatz 5 SGB VIII ab dem Jahr 2011 auch die Wünsche von Eltern an ein in qualitativer und quantitativer Hinsicht bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in angemessener Weise abzubilden.


Veronika Bellmann:

Welche konkreten Bau- und Investitionsmaßnahmen wird die Deutsche Bahn AG 2010 in Sachsen, insbesondere auf der Strecke Berlin-Dresden, planen und durchführen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jan Mücke vom 2. Juli 2010:

Im Jahr 2010 finden Bautätigkeiten der Deutschen Bahn AG auf der Strecke von Berlin nach Dresden in Sachsen auf folgenden Abschnitten statt: Brenitz-Sonnewalde–Doberlug-Kirchhain, Hohenleipisch–Elsterwerda, Großenhain bis Streckenende (km 29) und Elektronisches Stellwerk (ESTW) Doberlug-Kirchhain (alte Ausbaustrecke – ABS – Berlin–Dresden), Weißig–Böhla sowie Weinböhla–Radebeul West (ABS Leipzig–Dresden).


Veronika Bellmann:

Wann wird die Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung bezüglich der Sachsen-Franken-Magistrale erfolgen und wie sollen die finanziellen Lasten verteilt werden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jan Mücke vom 2. Juli 2010:

Mit dem Abschluss der Finanzierungsvereinbarung für die Elektrifizierung der Strecke Reichenbach–Hof ist voraussichtlich im Juli 2010 zu rechnen. Die Gesamtinvestition beläuft sich auf rd. 120 Mio. Euro, davon rd. 108 Mio. Euro an zuwendungsfähigen Kosten. Die genauen Finanzierungsdetails werden abschließend in der noch in Bearbeitung befindlichen Finanzierungsvereinbarung festgelegt. Die Finanzierungsstruktur ist wegen der projektspezifischen Besonderheiten sehr komplex. Neben Mitteln des Konjunkturprogramms sollen auch Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), des Freistaates Sachsen und Eigenmittel der Deutschen Bahn AG zum Einsatz kommen.


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