Fragen an die Bundesregierung März 2010.

Veronika Bellmann:

Welche unterstützenden Maßnahmen (Art der Unterstützung, Höhe der Unterstützung) gedenkt die Bundesregierung wann zu unternehmen (vgl. Interview Bundesminister Dr. Peter Ramsauer in Bild am Sonntag, 7. Februar 2010), um die finanzielle Belastung der Landkreise, Städte und Gemeinden in Sachen Ausbesserung der durch lange winterliche Witterung entstandenen Schäden an Bundesstraßen zu mindern?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer vom 30. März 2010:

Im Rahmen des Konjunkturpakets II hat die Bundesregierung zusätzlich 10 Mrd. Euro Finanzhilfen für Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder bereitgestellt. Nach Auffassung der Bundesregierung sind die Voraussetzungen im Zukunftsinvestitionsgesetz für die kurzfristige Beseitigung von Frostschäden bereits gegeben.
Die Bundesregierung hat gegenüber den Ländern erklärt, dass ihrer Auffassung nach die Mittel des Zukunftsinvestitionsgesetzes für die Beseitigung von Winterschäden an kommunalen Straßen dann eingesetzt werden können, wenn das konkrete Investitionsvorhaben im Ergebnis zu einer wahrnehmbaren Minderung des Straßenlärms führt und die weiteren Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Die Städte und Gemeinden können damit auch bei der Beseitigung der Frostschäden an den Straßen in ihrer Baulast, und dazu gehören bei Gemeinden über 80 000 Einwohner und gegebenenfalls bei Gemeinden über 50 000 Einwohner auch die Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen, unterstützt werden.


Veronika Bellmann:

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Authentizität der in den Medien (z. B. www.sueddeutsche.de) kursierenden „Streichliste“ der DB AG (Stichwort: Einsparungen bei der Bahn), die besagt, dass verschiedene Aus- und Neubauprojekte im Bereich Schiene vorerst nicht realisiert werden können, und welche Vorschläge kann die Bundesregierung im Hinblick auf die Investitionstätigkeit der DB AG machen, damit die Projekte doch noch planmäßig realisiert werden können?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer vom 29. März 2010:

Das Vorhandensein einer sog. Streichliste der Deutschen Bahn AG ist der Bundesregierung nicht bekannt. Das Unternehmen hat jedoch eine Liste erstellt, die die Vorhaben in ihrem jeweiligen Planungsstand aufführt, z. B. auch Bedarfsplanvorhaben ohne bislang abgeschlossene Finanzierungsvereinbarung oder Vorhaben, bei denen der Planungsstand bzw. das fehlende Baurecht einen Baubeginn in den nächsten Jahren nicht zulassen.
Im Übrigen ist der Bedarfsplan kein Finanzierungsplan und besitzt insofern auch keinen Etat, welcher einer Kürzung unterzogen werden könnte. Der Bedarfsplan bildet als Bestandteil des Gesetzes zum Ausbau der Schienenwege des Bundes lediglich den Bedarf für Neu- und Ausbau der Schieneninfrastruktur des Bundes ab. Über den Zeitpunkt der Realisierung einer im Bedarfsplan enthaltenen Bundesschienenwegemaßnahme entscheidet der Bund im Einvernehmen mit der Bahn im Rahmen der jährlich vom Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.
Zur Erschließung neuer Finanzierungsquellen ist gemäß Koalitionsvereinbarung die Prüfung eines Modells vorgesehen, nach dem u. a. Trassenerlöse und Stationsentgelte in die Schieneninfrastruktur zurückfließen.
Das BMVBS entwickelt derzeit Kriterien zur Priorisierung der Verkehrsinvestitionen. Zusammen mit den voraussichtlich im ersten Halbjahr 2010 vorliegenden Ergebnissen der Überprüfung des Bedarfsplans Schiene bilden diese Kriterien die Grundlage für die Entscheidungen über die künftig zu realisierenden Maßnahmen.


Veronika Bellmann:

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ausdünnung der Bahnverbindung Leipzig–Berlin (Hintergrund und Begründung) und der damit einhergehenden Benachteiligung des Freistaates Sachsen gemäß dem Fahrplankonzept NT-Linien bzw. Fahrplan 2011 der DB AG?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann vom 26. März 2010:

Die Bundesregierung verfügt, außer den Veröffentlichungen in der Presse, derzeit über keine weiteren Kenntnisse zur angekündigten Veränderung der Bahnverbindung Berlin–Leipzig zum Fahrplanwechsel am 12. Dezember 2010.
Die Gestaltung des Fernverkehrsangebotes der DB AG auf dem Schienennetz ist eine unternehmerische Aufgabe und liegt in der Verantwortung der Unternehmensführung der DB AG und der mit ihr im Wettbewerb stehenden Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Der Beteiligungsvertrag verpflichtet die DB Mobility Logistics AG, dem BMVBS so frühzeitig wie möglich vor jedem Fahrplanwechsel über alle beabsichtigten wesentlichen Veränderungen ihres Schienenpersonenfernverkehrsangebotes unter Darlegung der Gründe zu berichten. Dieser Bericht bleibt abzuwarten.


Veronika Bellmann:

Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen von Bulgarien, Litauen, Estland und insbesondere Lettland, das nach eigenen Angaben außerordentliche Anstrengungen unternommen hat, um die Maastricht-Kriterien zu erfüllen, in die Euro-Zone aufgenommen zu werden, und ab wann wäre ein Beitritt zur EU-Währungsunion für die Länder möglich?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter vom 25. März 2010:

Im Mai 2010 werden die EU-Kommission und die Europäische Zentralbank ihre nächsten Konvergenzberichte veröffentlichen. Darin werden sie insbesondere prüfen, ob die EU-Mitgliedstaaten, die den Euro noch nicht eingeführt haben, einen hohen Grad an dauerhafter Konvergenz erreicht haben. Maßstab hierfür sind vier Kriterien:

  1. Ein hoher Grad an Preisstabilität muss erreicht sein.
  2. Die Finanzlage der öffentlichen Hand muss auf Dauer tragbar sein. Es darf zum Zeitpunkt der Prüfung kein übermäßiges Defizit im Sinne des Stabilitäts- und Wachstumspaktes (Artikel 126 Absatz 6 AEUV) vorliegen.
  3. Der Mitgliedstaat muss seit mindestens zwei Jahren spannungsfrei am Wechselkursmechanismus II teilgenommen haben.
  4. Die Dauerhaftigkeit der Konvergenz muss auch im Niveau der langfristigen Zinssätze zum Ausdruck kommen.

Von den vier Ländern, die Sie nennen, nimmt Bulgarien nicht am Wechselkursmechanismus II teil (Kriterium 3). In Lettland und Litauen hat der ECOFIN-Rat übermäßige Defizite festgestellt (Kriterium 2) und empfohlen, diese bis spätestens 2012 zu beseitigen. Daher kommt derzeit nur Estland für eine mögliche Euro-Einführung in Betracht. Die estnische Regierung verfolgt auch das Ziel, den Euro zum 1. Januar 2011 einzuführen. Estland wird damit im Mittelpunkt
der Konvergenzprüfung in diesem Mai stehen.


Veronika Bellmann:

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich des Sachstandes der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vereinbarten Schaffung eines koordinierenden Zeitzeugenbüros zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, und unter welcher tragenden Institution soll dieses Zeitzeugenbüro errichtet werden?

Antwort des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann vom 5. März 2010:

Die Bundesregierung prüft derzeit, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, die Schaffung eines koordinierenden Zeitzeugenbüros unter Beteiligung der durch den Bund getragenen oder finanzierten Institutionen.


Veronika Bellmann:

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die bisherige Schließung verschiedener Postfilialen im Landkreis Mittelsachsen (Realisierungsstand Mobiler Post-Service, Ergebnis der Akzeptanzüberprüfung bzw. bisherige Akzeptanz des Mobilen Postservices beim Bürger,
Liste der in den vergangenen fünf Jahren geschlossenen Filialen mit den entsprechenden „Ersatz-Poststellen“ und/oder einem Mobilen Post-Service), und welche Postfilialen sollen im besagten Landkreis zukünftig noch geschlossen werden?

Antwort des Staatssekretärs Jochen Homann vom 3. März 2010:

Nach Kenntnisstand der Bundesregierung werden die für die postalische Infrastruktur maßgeblichen Qualitätsvorgaben der Post-Universaldienstleistungsverordnung im Landkreis Mittelsachsen eingehalten.
Die durch die Deutsche Post AG in deren Filialnetz vorgenommenen betrieblichen Maßnahmen (lt. Anlage) sind postrechtlich zulässig. Hinsichtlich der Akzeptanz des Mobilen Postservices sind nach Aussage der Bundesnetzagentur und des Unternehmens keine gehäuften negativen Auffälligkeiten bekannt (Anlage).


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