Fragen an die Bundesregierung September2010.

Veronika Bellmann:

Nach welchem Zeitplan soll das planfestgestellte Vorhaben Ortsumgehung (OU) Freiberg – B 101 OU Freiberg/West;
Freiberg–Brand-Erbisdorf; B 173 OU Freiberg/Ost – realisiert werden, und wie wird die Finanzierungssicherheit für dieses Projekt nach Maßgabe des Investitionsrahmenplans 2010 beurteilt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer vom 29. September 2010:

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 22. September 2010 dem Eilantrag eines in Sachsen anerkannten Naturschutzvereins gegen den Bau der Ortsumgehung Freiberg im Zuge der Bundesstraßen B 101 und B 173 stattgegeben. Damit darf nicht mit Arbeiten zur
Vollziehung des angegriffenen Planfeststellungsbeschlusses begonnen werden.
Die Umsetzung des Projektes kann erst nach Vorlage eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses und in Abhängigkeit der dann zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgen.


Veronika Bellmann:

Welche Pläne hat die Bundesregierung für die Weiterführung der Mehrgenerationenhäuser in den Landkreisen, und unter welchen Bedingungen ist die Fortführung der bisherigen finanziellen Unterstützung auch perspektivisch möglich?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Hermann Kues vom 29. September 2010:

Im Bundesfamilienministerium hat sich in den vergangenen Wochen eine interne Arbeitsgruppe mit Überlegungen befasst, die insbesondere auf die Weiterentwicklung des Konzepts der Mehrgenerationenhäuser als Teil der lokalen Infrastruktur zielen. Diese Arbeitsgruppe hat inzwischen erste Ergebnisse vorgelegt, die derzeit hausintern geprüft werden. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zeitnah über die Vorstellungen der Bundesregierung zu einer möglichen Weiterentwicklung des Konzepts der Mehrgenerationenhäuser informiert. Es ist außerdem beabsichtigt, noch in diesem Jahr auf die Länder zuzugehen und ihnen die bisherigen Ergebnisse und Fortschritte der Mehrgenerationenhäuser zu präsentieren.
Ziel ist dabei, sowohl die Bedeutung der Vielfalt der generationenübergreifenden Arbeit der Mehrgenerationenhäuser darzustellen, als auch einen Appell an die Länder (und Kommunen) zu richten, ihrer jeweiligen lokalen Verantwortung im eigenen Interesse aber auch im Interesse einer Nachhaltigkeit für die gut aufgestellten Mehrgenerationenhäuser und deren „Nutzerkreis” gerecht zu werden.
Von enormer Bedeutung ist zudem, dass das Aktionsprogramm auch vor Ort konstruktiv begleitet und dabei auch die Einrichtungen unterstützt werden. Diese Unterstützung vor Ort ist für die lokale Akzeptanz und damit für den nachhaltigen Erfolg der Häuser sehr wichtig.


Veronika Bellmann:

In welchen Ländern der Europäischen Union wird das Mittagessen in Kindertagesstätten bzw. vergleichbaren Einrichtungen und Schulen kostenfrei ausgegeben?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Hermann Kues vom 24. September 2010:

Der Bundesregierung liegen keine konkreten Angaben zur Ausgabe kostenfreier Mittagessen in Kindertageseinrichtungen in Ländern der Europäischen Union vor. Diese Erhebung ist nicht Bestandteil der OECD-Veröffentlichungen zur Kindertagesbetreuung.
In den Jahren 2007 bis 2009 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Erhebung des Staatsinstituts für Frühpädagogik (IFP), München, zu den Systemen der Elementarerziehung und Professionalisierung in Europa (seepro) gefördert. Im Rahmen dieses Projekts wurden auch Angaben zu Elternbeiträgen erhoben.
Der beigefügten Übersicht zur Beitragsfreiheit von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung in den Ländern der Europäischen Union ist zu entnehmen, dass in 18 Staaten Elternbeiträge erhoben werden, die auch die Kosten für Mahlzeiten umfassen.
Der Bundesregierung liegen aus den Ländern der Europäischen Union keine konkreten Erhebungen zu beitragsfreien Mittagessen in Schulen vor.


Veronika Bellmann:

Wie steht die Bundesregierung zu einer gesetzlichen Regelung, die den Bundesländern die direkte Vertragsvergabe im Schienenpersonennahverkehr bzw. Regionalverkehr ohne Ausschreibung erlauben soll?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann vom 22. September 2010:

Maßgeblich hinsichtlich der Vergaben im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Die Verordnung ist am 3. Dezember 2009 in Kraft getreten und gilt unmittelbar. Gestaltungsmöglichkeiten bei der Anpassung des nationalen Rechts
bestehen nur, soweit dies in der Verordnung selbst vorgesehen ist. Gemäß Artikel 5 Absatz 6 der Verordnung sind Direktvergaben im
Eisenbahnverkehr zulässig, sofern dies nicht nach nationalem Recht untersagt ist.
Diesen Sachverhalt wird die Bundesregierung im Zuge des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens zur Anpassung des nationalen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 berücksichtigen. Den noch notwendigen Abstimmungen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung kann an dieser Stelle nicht vorgegriffen werden.


Veronika Bellmann:

Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, dass dritte Ausbildungsjahre einer Umschulung (was bei Umschulungen, die bis zum 31. Dezember 2010 begonnen werden, durch das Konjunkturpaket II sichergestellt ist) durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert werden können, und wenn ja, welche Bundesländer nutzen diese Möglichkeit?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel vom 17. September 2010:

Das Operationelle Programm des Bundes für den Europäischen Sozialfonds – Förderperiode 2007 bis 2013 und die daraus resultierenden Richtlinien sehen keine Möglichkeiten zur Förderung des dritten Ausbildungsjahres einer Umschulung vor.
Aus den ESF-Programmen der Länder sind nach hiesigem Kenntnisstand ebenfalls keine Fördermöglichkeiten für das dritte Ausbildungsjahr bekannt.
Nach Auslaufen der befristeten Sonderregelung gemäß § 421t Absatz 6 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) im Rahmen des Konjunkturpaketes II zur Vollfinanzierung der Umschulungsmaßnahmen in der Alten- und Krankenpflege zahlt entsprechend der ursprünglich zwischen Bund und Ländern vereinbarten Kostenteilung der Ausbildungsträger eine Ausbildungsvergütung und die Bundesländer tragen die Schulkosten. Eine Umschulungsförderung ist
daher auch zukünftig in den Berufen der Alten- und Krankenpflege möglich.


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