
© Deutscher Bundestag/Lichtblick/Andi Hill
Jeder Bundestagsabgeordnete hat das Recht, pro Monat vier schriftliche und pro Fragestunde zwei mündliche Fragen an die Bundesregierung zu stellen. Diese muss die Fragen innerhalb einer Woche beantworten. Vom Fragerecht machen die Abgeordneten regen Gebrauch, da es eine schnelle und unbürokratische Möglichkeit ist, Details zu bestimmten Sachverhalten zu erfahren.
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