Praxis in der Berufsberatung.

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rgeranfrage zur Praxis in der Berufsberatung:

Sehr geehrte Frau Bellmann,

auf Grund eins SPIEGEL-Artikels wende ich mich verwundert an Sie. Im SPIELGEL war u.a. folgendes zu lesen: „Nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen kontrollieren sie die Zeugnisse von Schülern mit Hartz-IV-Eltern – und drohen mit Sanktionen, teils ohne Rechtsgrundlage. 16-Jährige fühlen sich bedrängt, eine Ausbildung zu beginnen. Dabei wollen sie weiter zur Schule gehen.“

Sollte dem wirklich so sein? Werden Kinder von Hartz IV Empfängern wirklich dazu gedrängt vorzeitig die Schule zu verlassen um eine Ausbildung zu beginnen, statt dass sie Abitur machen? Denkt der Staat wirklich so kurzfristig nur um ein paar Euro zu sparen? Gerade eine ordentliche Ausbildung unserer Kinder sollte dem Staat als wichtigstes Gut am Herzen liegen. Wir beklagen uns ständig über einen Fachkräftemangel in Deutschland. Warum wird dann gerade bei unserer Zukunft versucht zu sparen?

Ich bitte sie, dass Sie sich diesem Problem annehmen und dass diese scheinbar gängige Praxis ein Ende hat.

Mit freundlichen Grüßen

Herr D.


Informationen der ARGE dazu:

Ganz ohne Zeugnisse geht es wohl nicht. Wenn sich die Berufsberatung und Ausbildungsvermittlung ein Bild vom Bewerber machen will, reicht es natürlich nicht aus, lediglich durch Vorlage einer Schulbescheinigung den Nachweis anzutreten, dass man derzeit die 10. Klasse besucht.

Zu einem Bewerbungsangebot gehört es nun mal dazu, dass man Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse darstellt, um passgenau auf Stellen vermitteln zu können. Es ist sicher nicht ideal aus Unkenntnis der Situation einen Mathe-Vierer ein Lehrstellenangebot als Banker zuzusenden (ist nur ein Beispiel). Auch wird sich die Freude beim Bewerber in Grenzen halten, wenn wir einen Bewerber mit Abschluss 1 ein Ausbildungsangebot zum Fleischer zusenden (obwohl es natürlich Ausnahmen gibt).

Allerdings ist das Abschlusszeugnis der 10. Klasse für dieses Gespräch zwischen Schüler und Vermittler bereits zu spät. Unsere Bemühungen beginnen viel eher (z.B. geht die Berufsberatung auch in die Schulen). Sicher macht da die 9. Klasse mehr Sinn. Viele Betriebe haben Bewerbungsfristen, die bereits zum Ende des Vorjahres enden. Wir erfassen die Noten der maßgeblichen Fächer, da die Arbeitgeber bestimmte Forderungen haben (z.B. Mathe nicht schlechter als „3“) und keine Bewerber darüber wünschen (keine Neuerfindung der ARGE, wird in den Arbeitsämtern schon immer so praktiziert).

Dennoch wird auch das Abschlusszeugnis benötigt. Allerdings weniger wegen der Zensuren, sondern wegen des Datums darauf. Denn dieses Datum löst im SGB II die Rentenversicherungspflicht aus und muss daher aktenkundig gemacht werden.

Schulbescheinigungen fordern wir in manchen Fällen auch ab. Aber das hängt mit dem Schulstarterpaket nach § 24a SGB II zusammen und betrifft nur die „ganz kleinen“ und die „ganz großen“.

In einen bestimmten Beruf drängen werden wir die Schüler bestimmt nicht. Wenn ein Schüler sein Abitur machen will, werden wir dem nicht im Wege stehen. Für den Fall, dass keine weiterführende Schule besucht werden soll, sondern eine Berufsorientierung ansteht, erfolgt durch die Berufsberatung eine Eignungsfeststellung. Dort ist Mitarbeit des Jugendlichen ausdrücklich gewünscht und wird eigefordert. Das Prozedere um die Berufswahl sowie die dahingehenden Bewerbungen sind dann Teil der Eingliederungsvereinbarungen (die bei U18 auch von den Eltern unterschrieben werden muss). Bei Verletzung von Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung sieht der Gesetzgeber gerade bei Jugendlichen nicht unerhebliche Sanktionen vor. Verweigert sich der Schüler bei der Berufswahl, geht er im schlimmsten Fall ohne Ausbildung ins Leben und wird dann als Arbeitsloser geführt. Wie die Chancen auf Arbeit für Arbeitslose ohne Ausbildung sind wurde ja gesamtgesellschaftlich viel diskutiert und ist allen bekannt. Wir bemühen uns daher schon, den Jugendlichen frühzeitig zu vermitteln, wie wichtig eine Ausbildung ist, und zwar eine passende und nicht irgendeine.

Negative Erfahrungen haben wir aus gemacht, wenn sich Jugendlichen ohne Rücksprache mit ihrem Vermittler „auf eigene Faust“ eine Ausbildung suchen.

Viele private Schulen bieten Ausbildungszweige an, die zu den Wunschberufen gehören und daher beliebt sind. Spätestens, wenn Schulgelder nicht bezahlt werden können, werden solche Ausbildungen dann abgebrochen. Ebenso wie Ausbildungen, die dem Grunde nach BAföG- oder BAB-förderungsfähig sind, die zum Ausschluss von SGB II-Leistungen führen (§ 7 Abs. 5 SGB II), obwohl zum Teil keine Förderleistungen fließen, weil es sich z.B. um eine Zweitausbildung handelt. Es ist immer von Vorteil, den Jugendlichen umfassend zu beraten.