PRESSE-ANFRAGE Sperrzeiten gem. § 144 SGB III.

Presse-Anfrage zu den Sperrzeiten gem. § 144 SGB III von Herrn Müller (Lokalredaktion Annaberg/Stollberg) vom 2. März 2009:

Sehr geehrte Frau Bellmann,

laut aktueller Statistik der Bundesagentur für Arbeit entfällt auch im Agenturbezirk Annaberg nach wie vor etwa jede zweite nach § 144 SGB III verhängte Sperrzeit auf verspätete Arbeitssuchendmeldungen. Es kann davon ausgegangen werden, dass dieser Anteil nicht zuletzt auf eine weit verbreitete Unwissenheit über die Pflichten eines Arbeitnehmers zurückzuführen ist, dem der Arbeitsplatzverlust droht.

Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie bitten, uns in aller Kürze mitzuteilen, wie Sie diesen Umstand bewerten und inwieweit Sie Handlungsbedarf sehen etwa hinsichtlich

  • einer besseren Aufklärung der Arbeitnehmer durch die BA, Arbeitgeber oder Sonstige
  • eine Verpflichtung der Arbeitgeber zu entsprechender Belehrung bei Aussprache einer Kündigung,
  • einer Ausweitung des Ermessenspielraums bei der Entscheidung über die Sperrzeitverhängung (z.B. in Abhängigkeit vom Ausmaß der Verspätung).

Für Ihre freundlichen Bemühungen danken wir Ihnen herzlich.

Mit freundlichen Grüßen