Anfrage von Herrn D. aus Freiberg 12. November 2008:
Guten Tag Frau Bellmann,
Sind Ihnen und der Regierung die Armen egal?
Wollen Sie und Ihre Kollegen arme Kinder ausgrenzen, sind Ihnen diese Kinder gleichgültig?
Die Kindergelderhöhung wird den Hartz IV-Empfänger vom ALG II respektive dem Sozialgeld abgezogen – somit werden diese Menschen respektive deren Kinder benachteiligt.
Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer Paritätischer Wohlfahrtsverband:
“Das ist einmal ungerecht, es ist zum anderen aber auch familienpolitisch nicht vernünftig, weil diese Familien das Geld am dringendsten brauchen.”
Kinder erhalten nur bis zum 10. Schuljahr ein Schulbedarfspaket – das Abitur respektive der Besuch des Gymnasiums von Kindern aus armen Familien ist anscheinend nicht erwünscht !
Warum sonst werden nur bis zum 10. Schuljahr diese Kinder mit 100 EUR bezuschusst?
Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer Paritätischer Wohlfahrtsverband:
“Die Beschränkung des Schulstarterpakets auf die 1. bis 10. Klasse macht in der Sache überhaupt keinen Sinn. Sondern setzt im Grunde genommen das Signal, dass Kinder in Hartz IV-Bezug offensichtlich nicht aufs Gymnasium gehen sollen oder wie auch immer. Anders kann das überhaupt nicht mehr interpretiert werden.”
Dabei zeigen US-Studien, dass jeder vernünftig in Kinder investierte Dollar sich lohnt – auch finanziell: Wenn man beispielsweise eingesparte Sozialhilfe und Kriminalitätsfolgen rechnet, dann ergibt sich ein Kosten-Nutzen-Verhältnis von mehr als eins zu sieben.
Oder sehen Sie, Frau Bellmann, das anders?
Wie wichtig ist Ihnen Bildung denn nun wirklich?
Stehen Sie für gleiche Bildungschancen ein und werden sich für die Kinder aus armen Familien stark machen?
Mit freundlichen Grüßen
Anlagen zur Antwort:
- Kalenderblatt des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung
Beitrag von Alfred Zänker und Abtprimus Notker Wolf aus der Zeitschrift „mut“
27. November 2008: Erneutes Schreiben des Bürgers
1. Dezember 2008: Antwort der Bundestagsabgeordneten Veronika Bellmann
Ergänzend zum Thema: Drucksache 16/11154










