Vertrag von Lissabon.

Anfrage von Frau H. aus Striegistal vom 11. August 2008:

Sehr geehrte Frau Bellmann,
interessiert las ich Frau Markert´s Anfrage nach den wahren Ursachen des Durchpeitschens des EU-Vertrages von Lissabon (sprich EU-Verfassung). Leider geben Sie nicht öffentlich Auskunft.
Eine Verfassung/Vertrag , welche sich über das Grundgesetz der BRD stellt, darf nur vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen werden steht im Grundgesetz.
Müssen sich Bundestagsabgeordnete nicht an das Grundgesetz halten? Warum diese Heimlichtuerei bzw. warum hat kaum ein Abgeordneter Ahnung von diesem Vertrag? Warum wurde dieser Vertrag – ca. 500 Seiten – erst kurz vor Abstimmung den Abgeordneten vorgelegt?
Hier geht es doch um die Zukunft Deutschlands!
Ich möchte es nicht erleben, dass vielleicht einmal ein türkischer oder rumänischer Richter einmal über mein Wohl und Wehe beim Europäischen Gerichtshof entscheidet, denn diese Richter sollen lt. Vertrag sich keiner Gerichtsbarkeit der Mitgliedsstaaten unterwerfen!
Das hat meinerseits nichts mit Rassismus oder Nationalwahn zu tun (siehe NPD), sondern es ist einfach Sorge um die Zukunft.
Werden hier nicht die Interessen der Bürger Deutschlands verkauft? Für welchen Preis?


Schreiben Sie mir Ihre Meinung!

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