Wenn Schlarmann das Festhalten an einer moderaten Steuerreform oder an der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte anmahnt, dann stimme ich ihm zu. Zumal für mich eindeutig das Subsidiaritätsprinzip gilt, d.h. Stärkung des Einzelnen und seiner Verantwortung für sich und die Gemeinschaft geht vor Ausbau der Staatsgewalt.
Aber wenn er dann die bisherigen Vereinbarungen zum Thema Mindestlohn kritisiert, dann ordne ich seine Äußerung unter Realitätsferne von Herrn Schlarmann ein. Möglicherweise spürt er aber auch ein gewisses Sendungsbewusstsein oder er leidet unter verstärktem Geltungsbedürfnis.
Politische Rahmenbedingungen für einen branchenbezogener Mindestlohn zu garantieren, ist das , was wir als Gesetzgeber gegen Dumpinglöhne und von so manchem Arbeitgeber gestartete Versuchen frühkapitalistischer Behandlung von Arbeitnehmern, tun können. An den Regelungen, die durch das Mindestarbeitsbedingungsgesetz und das Arbeitnehmerentsendegesetz für einen Mindestlohnhöhe festgesetzt sind, sollten wir nicht rütteln. Sie bieten ausreichend Flexibilität auf die Marktbedingungen, in denen sich die einzelnen Branchen bewähren müssen und sichern zugleich die gegenseitige Verantwortung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Sie entsprechen damit der Grundsicherung der Arbeitnehmer und dem unternehmerischem Risiko der Arbeitgeber gleichermaßen, ohne dabei die Tarifautonomie zu untergraben, Arbeitsplätze für Geringqualifizierte zu gefährden oder in die Schwarzarbeit abzudrängen.
Diese Form des Mindestlohns hat nun wirklich nichts mit Sozialduselei zu tun, wie Herr Schlarmann meint. Eher mit Verantwortung der gesellschaftlichen Akteure füreinander, die den entscheidenden Vorzug der sozialen Marktwirtschaft ausmachen, gegenüber der zentralen Planwirtschaft des Sozialismus und der neoliberalen Linie des Kapitalismus. Darüber sollte gerade ein Mittelstandspolitiker der Union einmal mehr nachdenken, ehe er sich ständig zu allem und jedem äußern muss.